Reifenbindung oder keine Reifenbindung?

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mj_
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Beitrag von mj_ »

In der aktuellen MotorradAbenteuer gibt es einen Bericht zum Thema Gebrauchtkauf DR350. Darin steht unter anderem die Aussage, dass es für die DR350 keinerlei Reifenbindung gäbe:

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->"Wer seine DR 350 neu bereifen möchte, steht vor der Qual der Wahl. Denn es gibt für die Baureihe, also S, SE und SHC, keine Marken- und Typbindungen. Das heißt, es sind nur die Größen mit Geschwindigkeitskennung und Tragfähigkeit vorgeschrieben"

Leider ist mein Fahrzeugschein (DR350S EZ 1995) da wohl anderer Meinung:

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->"ZU G:144*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*zu 15.2 auch genehm.: 120/90-18 65P"

Aus diesen Angaben werde ich jetzt nicht wirklich schlau. Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (aka Fzgschein) habe ich folgende Bereifung:

15.1: 80/100-21 51P
15.2: 110/90-18 61P

In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (aka Fzgbrief) stehen keine Größen, im ganz alten Fahrzeugbrief steht zusätzlich zu den oben genannten noch 90/90-21 und 120/90-18. Weiterhin gibt es von diversen Herstellern UBBs für die DR350, was bedeutet, dass ich es jetzt gar nicht mehr blicken. Was darf ich jetzt fahren?

A) alles, was 80/100-21 51P, 110/90-18 61P oder 120/90-18 65P ist da nur diese im aktuellen Fahrzeugschein aufgeführt sind, oder
B) alles, was 80/100-21 51P, 110/90-18 61P, 90/90-21 55P oder 120/90-65P ist, da diese vier Größen im ursprünglichen originalen Fahrzeugbrief stehen stehen (und evtl. Kopie davon mitführen), oder
C) nur das, wofür es aufgrund der im Schein erwähnten Reifenfabrikatsbindung eine UBB gibt.

Ich bin hier hoffnungslos verloren :crazy:
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Hi,
das mit "Fabrikatsbindung laut blablabla" ist eine reine Amtsklausel in Deutschland... da in der BE der DR keine Bindung vorliegt, brauchst du darauf nicht zu achten.
Du kannst alles fahren wasst du willst, solange sie die richtige Größe oder falls nicht ne Freigabe haben ;)
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mj_
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Beitrag von mj_ »

Danke dir. Und was ist jetzt die richtige Größe? Gelten nur die Größen aus dem neuen Schein oder die aus dem alten Brief? Meinem Verständnis nach müssten ja eigentlich die alten weiterhin gelten, aber dem Amtsschimmel traue ich grundsätzlich alles zu...
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Die alten gelten weiterhin.
Kannst dir auch jede beliebige aus der Freigabe von Suzuki eintragen lassen.

Die meiste Auswahl gibts aber in 90/90 21" und 120/90 18" und das ist imho die optimale Bereifung für die DR.
Reifen mit UBB darfst du natürlich auch fahren.
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mj_
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Beitrag von mj_ »

Wenn sie weiterhin gelten brauche ich mir ja nichts eintragen zu lassen, sie sind ja schließlich bereits eingetragen. In dem Fall müsste ich dann vermutlich nur eine Kopie des alten Briefs mitführen um im Zweifelsfall belegen zu können, dass ich eine erlaubte Kombination fahre, oder?
Zicke
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Beitrag von Zicke »

Es reicht die UBB !
Kriegst Du beim Reifenfritzen!
Kriege morgen meine neuen Heidenau mit UBB !
Habe in den neuen Papieren auch nichts eingetragen! Im alten stand alles drin!
Warum die nix mehr eintragen bleibt deren Geheimnis :crazy:
Ist bei der Dose genauso.
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