Zitat BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->"Wer seine DR 350 neu bereifen möchte, steht vor der Qual der Wahl. Denn es gibt für die Baureihe, also S, SE und SHC, keine Marken- und Typbindungen. Das heißt, es sind nur die Größen mit Geschwindigkeitskennung und Tragfähigkeit vorgeschrieben"
Leider ist mein Fahrzeugschein (DR350S EZ 1995) da wohl anderer Meinung:
Zitat BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->"ZU G:144*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*zu 15.2 auch genehm.: 120/90-18 65P"
Aus diesen Angaben werde ich jetzt nicht wirklich schlau. Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 (aka Fzgschein) habe ich folgende Bereifung:
15.1: 80/100-21 51P
15.2: 110/90-18 61P
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (aka Fzgbrief) stehen keine Größen, im ganz alten Fahrzeugbrief steht zusätzlich zu den oben genannten noch 90/90-21 und 120/90-18. Weiterhin gibt es von diversen Herstellern UBBs für die DR350, was bedeutet, dass ich es jetzt gar nicht mehr blicken. Was darf ich jetzt fahren?
A) alles, was 80/100-21 51P, 110/90-18 61P oder 120/90-18 65P ist da nur diese im aktuellen Fahrzeugschein aufgeführt sind, oder
B) alles, was 80/100-21 51P, 110/90-18 61P, 90/90-21 55P oder 120/90-65P ist, da diese vier Größen im ursprünglichen originalen Fahrzeugbrief stehen stehen (und evtl. Kopie davon mitführen), oder
C) nur das, wofür es aufgrund der im Schein erwähnten Reifenfabrikatsbindung eine UBB gibt.
Ich bin hier hoffnungslos verloren
