Was will der TÜV bei einer DR alles haben!?
- addur
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Zitat (mj_ @ Mittwoch, 16.Februar 2011, 12:37 Uhr)BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Zitat (poorboy @ Mittwoch, 16.Februar 2011, 10:38 Uhr)BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Nummernschild paßt vom Winkel her nicht
Ist das ein geringer oder ein erheblicher Mangel?
Das sollte ein geringer Mängel sein, wenn man es verstellen kann.
Die Polizei haut aber Strafendrauf , zumindest hier in Mittelfranken und man muss mit der Kiste wieder vorfahren.
Ist das ein geringer oder ein erheblicher Mangel?
Das sollte ein geringer Mängel sein, wenn man es verstellen kann.
Die Polizei haut aber Strafendrauf , zumindest hier in Mittelfranken und man muss mit der Kiste wieder vorfahren.
- mj_
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Ist denn irgendwo in der StVo festgelegt welchen Winkel das Kennzeichen haben darf? Soweit ich sehen kann ist die Anbringung des Kennzeichens definiert in der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr", §10, zusätzlich noch in der Richtlinie "Zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge: Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite" 93/94/EWG. Ich finde allerdings weder an der einen, noch an der anderen Stelle eine Aussage zum Winkel des Kennzeichens im Verhältnis zum Boden.
- Xenion
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Das Kennzeichen darf maximal 30 Grad zur senkrechten haben.
Der Kotflügel ist leider zu flach.
Hier ein Auszug aus der Wiki:
?Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen.?
Der Kotflügel ist leider zu flach.
Hier ein Auszug aus der Wiki:
?Das Kennzeichen darf bis zu 30 Grad von der Senkrechten geneigt montiert werden, muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Die Unterkante muss mindestens 30 cm und die Oberkante höchstens 120 cm über dem Boden liegen.?
- mj_
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Komisch... ich hab ein wenig bei Google gesucht und ein paar Aussagen zu 30° zur Vertikalen gefunden, aber alle Quellen hierzu existieren nicht mehr. Angeblich steht es in §60 StVZO, aber der ist weggefallen: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__60.html
Dann stand wohl noch etwas in der von mir bereits zitierten 93/94/EWG aber auch das scheint weggefallen zu sein, denn die zitierten Stellen (z.B. http://www.bikerszene.de/forum/viewtopi ... e&start=10, Beitrag von sunandrain) existieren ebenfalls nicht mehr: http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 025_de.htm
Dafür hab ich nochmal §10 der FZV Einzelnorm gelesen und in (7) etwas gefunden:
Zitat BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Das bezieht sich aber lediglich auf das vordere Kennzeichen, nicht auf das hintere. Was ist jetzt also los, wurden die Gesetze geändert und durch andere Paragraphen ersetzt?
Dann stand wohl noch etwas in der von mir bereits zitierten 93/94/EWG aber auch das scheint weggefallen zu sein, denn die zitierten Stellen (z.B. http://www.bikerszene.de/forum/viewtopi ... e&start=10, Beitrag von sunandrain) existieren ebenfalls nicht mehr: http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 025_de.htm
Dafür hab ich nochmal §10 der FZV Einzelnorm gelesen und in (7) etwas gefunden:
Zitat BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Das bezieht sich aber lediglich auf das vordere Kennzeichen, nicht auf das hintere. Was ist jetzt also los, wurden die Gesetze geändert und durch andere Paragraphen ersetzt?
- Xenion
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- mj_
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Da geht es um die seitliche Sichtbarkeit, beidseitig bis 30 Grad zur Längsachse des Fahrzeugs, nicht um die vertikale Neigung zur Vertikalen.
Edit:
So, endlich gefunden. Es steht im Anhang zu 93/94/EWG unter 3.1.2:
Zitat BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 94:DE:HTML
Ärgerlich, ich muss mir also einen Kennzeichenhalter samt Beleuchtung für meine frisch erworbene DR kaufen, der Vorbesitzer hat mich wohl angesch...
Edit:
So, endlich gefunden. Es steht im Anhang zu 93/94/EWG unter 3.1.2:
Zitat BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->3. NEIGUNG
3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen
3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;
3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 94:DE:HTML
Ärgerlich, ich muss mir also einen Kennzeichenhalter samt Beleuchtung für meine frisch erworbene DR kaufen, der Vorbesitzer hat mich wohl angesch...

- Xenion
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Ja so ist das leider...
Bei meiner war der Kotflügel auch angebohrt.
Der Vorbesitzer hat dann aber anscheinend wieder auf den original Kennzeichenträger zurückgerüstet und die Löcher im Koti mit nem Aufkleber abgedeckt.
Ist mir erst aufgefalle als ich den KZ-Träger mal demontiert hab.
Ist halt ne Grauzone...
Der eine hat nen TÜV der ein Auge zu drückt und kulante ?Rennleitung? und ein anderer hat so nur Ärger...
Da ich mit dem Mopped auch in die Arbeit fahr und da die Polizei auch oft Moppeds und Autos raus zieht bin ich froh, dass man mit dem original Teil ned so auffällt.
Bei meiner war der Kotflügel auch angebohrt.
Der Vorbesitzer hat dann aber anscheinend wieder auf den original Kennzeichenträger zurückgerüstet und die Löcher im Koti mit nem Aufkleber abgedeckt.
Ist mir erst aufgefalle als ich den KZ-Träger mal demontiert hab.
Ist halt ne Grauzone...
Der eine hat nen TÜV der ein Auge zu drückt und kulante ?Rennleitung? und ein anderer hat so nur Ärger...
Da ich mit dem Mopped auch in die Arbeit fahr und da die Polizei auch oft Moppeds und Autos raus zieht bin ich froh, dass man mit dem original Teil ned so auffällt.

- mj_
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In München bleibt mir ja eigentlich nichts anderes übrig, hier gibt's bald Polizei als Einwohner. Hab ich bisher also wohl Glück gehabt, ich werd das Mopped lieber stehen lassen bis ich das umgebaut habe. Ärgert mich jetzt nur, dass ich wohl auch ein neues Kennzeichen brauche, denn die Löcher werden jetzt dann nicht mehr passen.
- Q-Schrauber
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Zitat (poorboy @ Mittwoch, 16.Februar 2011, 09:38 Uhr)BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->
Lenkradschloß wenigstens vorhanden sein
Gruß Harald
Klugscheißermodus an:
Stimmt so Gottseidank nicht !
es kann auch im Schein vermerkt sein : Schloß ist mitzuführen
Oder " Bügelschloßplichtig"
Ältere Harley Modelle haben unter der Gabelbrücke auch nur zwei Ösen für ein Bügelschloß !
Klugscheißermodus aus
Lenkradschloß wenigstens vorhanden sein
Gruß Harald
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es kann auch im Schein vermerkt sein : Schloß ist mitzuführen
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Klugscheißermodus aus
Es Grüßt der Q-Schrauber mit DR 350 SE/S mit TM36-31,ABP Krümmer+US Sportendtopf, Öhlins Federbein, Pivot-Pegz mit starren Haltern, Acerbis Tank etc. "Der Rollende Werkzeugkasten" Bleibt immer bei mir !!
DR on Ice
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- Xenion
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Die Löcher kannst ja lassen und nur neue Bohren... Solange das KZ ned aussieht wie ein Schweizerkäse ist das kein Problem... 
Du könntest dir ja auch ne Eigenbau-KZ-Halterung basteln aus Winkeln.
@Q-Schrauber wie hast du das gelöst? Auf deinem Avatar-Bild schaut das auch nicht original aus, aber ein günstigerer Winkel.
Gruß,
Markus

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@Q-Schrauber wie hast du das gelöst? Auf deinem Avatar-Bild schaut das auch nicht original aus, aber ein günstigerer Winkel.
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