bonnaqua @ Freitag, 27.Oktober 2006, 09:26 Uhr hat geschrieben:
Immer diese Einsteiger...
und wo steht da was von Kontrollleuchten????
Ralf
Booh, besser Anfängerbeginnereinsteiger als Besserwisser
für die , die es ganz genau wissen wollen, sei die Lektüre des § 50 (5) StVZO empfohlen, der zu Fernlicht unter anderem ausführt:
"Die Einschaltung des Fernlichts muß durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden; bei Krafträdern und Zugmaschinen mit offenem Führersitz kann die Einschaltung des Fernlichts durch die Stellung des Schalthebels angezeigt werden."
..§ 54 sagt das was zu Fahrtrichtungsanzeigern..
Hm, je mehr ich da lese, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, daß ich nur theoretisch ein guter Beamter bin
Also, wie immer, Mut zur Lücke...

..oder die Freundin hinschicken
viele Grüße
petra
:petra:
Keine DR mehr---aber trotzdem im einzigen Forum unterwegs, in dem ich meinen eigenen smiley....und ne eigene Trialspur.. habe