"Gleiche Reifenmodelle" ist definitiv nicht korrekt ... sonst duerfte ich nicht vorne einen ME33 und hinten einen ME77 fahren (sorry fuer die altertuemlichen Modelle)Â
Meine durchaus ernstgemeinte Frage (immer noch unbeantwortet ): Auf welcher legalen Grundlage steht der Spruch, dass auf beiden Rädern die gleiche Reifenmarke (also vom selben Hersteller, z.B. zweimal Mitas oder zweimal Pirelli, nicht aber Mitas vorne, Pirelli hinten, Metzeler am Seitenwagen und Michelin am Ersatzrad auf dem Seitenwagen) drauf sein sollte?
Der TÜV erstellt für jeden KFZ-Typ eine ABE (Allg. Betriebserlaubnis). Und nur in diesen Zustand ist ein Fahrzeug in Deutschland zu betreiben; außer man trägt beim TüV die Veränderungen nach oder baut Teile mit ABE ein. Wenn der Hersteller nur bestimmte Reifenkombinationen aus Haftungsgründen eingetragen haben will, dann passiert das so und so steht es im KFZ-Schein drin; für jedes Ordnungsorgan ganz leicht nachzulesen.
Weil das so ist, lassen die Reifenhersteller ihre Reifen für best. Fahrzeuge nachhomologieren, damit sie auch ihre Reifen für ein bestimmtes Motorrad verkaufen können:
Das sieht dann so aus:
Metzeler Freigaben
Wenn jetzt einer mit diesen Reifen fliegt, so liegt die Beweislast nicht mehr beim KFZ-Hersteller sondern beim Reifenhersteller.
Das ganze Brimborium ist eher im Highspeedbereich anzusiedeln, denn dort fliegt man eher wegen Fahrwerksunruhen, ausgelöst durch eine falsche Reifenkombination, ab, als mit einer DR. Deswegen steht im Brief einer deutschen DR auch keine Reifenbindung drin.
Gruß
Richard