Kurzzeitkennzeichen für Motorräder

Zubehör, Kleidung, alles rund um die DR. Technische Probleme bitte im Support-Forum posten.
Antworten
Deviler
Advanced Member
Beiträge: 106
Registriert: 13.04.2007 17:40
Wohnort: Marl-Polsum
Kontaktdaten:

Beitrag von Deviler »

Hallo,

hab mal ne frage:
Gibt es für Motorräder auch kurzzeitkennzeichen?
Wenn ja wie teuer ist das Kennzeichen ??
Wo muss ich das beantragen und was brauch ich dafür?
Will nämlich bald n motorrad kaufen und es nachhause fahren nur es ist nicht angemeldet.
kann ich son kennzeichen ohne papiere austellen lassen?

Gruß
Dustin
Benutzeravatar
gurkentreiber
Forenpate
Beiträge: 700
Registriert: 12.01.2005 18:05
Kontaktdaten:

Beitrag von gurkentreiber »

Hei,

ich bin gerade etwas faul ;) , also kopier ich Dir einfach was:

Wenn Sie ein Fahrzeug für Überführungsfahrten (z.B. zu TÜV, DEKRA, vom Hersteller zur Zulassungsbehörde, zur Werkstatt), für Probefahrten und zu Fahrten wegen des Fahrzeugverkaufs benötigen, ist ein Kurzzeit-Kennzeichen zu verwenden.

Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, benötigen Sie

* die Versicherungsbestätigung / Doppelkarte (§ 29a Abs. 1 StVZO)
Die Versicherungsbestätigung muss von der Versicherung vollständig ausgefüllt werden. Eintragungen vom Versicherungsnehmer oder von der Zulassungsstelle sind nicht zulässig. Bei nicht ausgefüllter Versicherungsbestätigung ist eine Zulassung leider nicht möglich.
* Personalausweis oder Reisepass der Antragsstellerin / des Antragsstellers

Außerdem braucht das Fahrzeug, für das das Kurzzeitkennzeichen verwendet wird, nicht schon bei Antragstellung bekannt sein, etwa bei einem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
Allerdings darf das Kennzeichen nur für 1 Fahrzeug genutzt werden, die Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.

Das Kennzeichen ist für fünf Kalendertage einschließlich des Tages der Zuteilung gültig. Eine Zuteilung, bei der der Gültigkeitsbeginn in der Zukunft liegt, ist bis zu 30 Tage im voraus möglich. Das Kennzeichen darf aber erst ab dem ersten Tag des Gültigkeitszeitraums genutzt werden.

Ist die Bundesrepublik Deutschland Ausgangspunkt der Fahrt, so gilt das Kurzzeitkennzeichen gemäß den bestehenden Abkommen auch für Überführungsfahrten in die Niederlande, in die Schweiz, nach Italien und nach Österreich. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Fahrzeugschein vollständig durch die Zulassungsbehörde ausgefüllt wird.


Die Kurzzeit-Kennzeichen kosten 10,20 EUR zuzüglich der Kosten für die Kennzeichen und 0,30 EUR je fälschungssichere Siegelplakette.

Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen .. :rolleyes:

viele Grüße

petra

:petra:
Keine DR mehr---aber trotzdem im einzigen Forum unterwegs, in dem ich meinen eigenen smiley....und ne eigene Trialspur.. habe
bonnaqua

Beitrag von bonnaqua »

zuzügl. der Kosten für die Deckungskarte... die dann meist aber auf die Versicherungsprämie angerechnet wird, wenn man die Karre bei derselben Versicherung versichert...
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Amazon [Bot] und 1 Gast