
Ich möchte hier und heute mal ein Thema ansprechen, welches scheinbar doch Diskussionsbedarf hat.
Wer haftet für Schäden am Fahrzeug welche während einer Probefahrt bei Kaufinteresse auftreten?
Ficktives Beispiel:
Ich will meine GPZ verkaufen. Logischerweise bleibt die Maschine KALT bis der Interessent da ist - dann darf er sie starten.
Logischerweise will der auch mal fahren - eventuell auch mal auf die Autobahn.
Mal abgesehen davon das ich keine Möglichkeit habe ihn über die 120 km/h Marke zu eskortieren kann/muss ich ja damit rechnen das er mir die Mühle ausdreht - auch im kalten Zustand.
Was tun wenn dabei der Motor stirbt - kaputt geht?
Der wird sich fein rausreden und sagen: "Die war vorgeschädigt - Tschüüü-hüüüüß!"
Wie also verhindern das er die Mühle ausdreht, um nicht zu sagen "misshandelt?"
Ihn eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, vor der Probefahrt?
Ihn nur in Sichtweite fahren lassen? ( wie umsetzen? )
Sich zuvor ne zweite GPZ kaufen, um auf der Autobahn mithalten zu können?
Oder schlichtweg die Mühle selbst warm fahren und ihn dann erst auf die Autobahn lassen?
( Dann kann aber theoretisch immer noch was während der Probefahrt kaputt gehen )
Gilt natürlich nicht nur für die GPZ - meine Frage, sondern allgemein für alle Mopeds >>>
