Hi, ich hab mal eine Frage zu den Reifenfreigaben an der DR:
Warum sind eigentlich solche Dimensionen wie 110/80-18 und 80/90-21 nicht freigegeben?
Sind doch grade diese, welche am günstigsten sind...
Ich wollt mir die Pirelli MT21 holen, und die nächstbesten Größen kosten um die 25 Euro pro Stück mehr...
Kann man die eintragen lassen(und was kostet das)?
Danke schonmal für die Antworten,
Gruß,
Richard
Reifenfreigabe?
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RE: Reifenfreigabe?
Hallo,Richard hat geschrieben:Hi, ich hab mal eine Frage zu den Reifenfreigaben an der DR:
Warum sind eigentlich solche Dimensionen wie 110/80-18 und 80/90-21 nicht freigegeben?
Sind doch grade diese, welche am günstigsten sind...
Ich wollt mir die Pirelli MT21 holen, und die nächstbesten Größen kosten um die 25 Euro pro Stück mehr...
Kann man die eintragen lassen(und was kostet das)?
Danke schonmal für die Antworten,
Gruß,
Richard
diese Reifengrößen kannst du nur eintragen lassen, wenn sie in einer Reifenfreigabe aufgeführt sind, sonst wird es kompliziert! In diesem Fall bräuchte man eine Einzelabnahme und das kostet richtig Kohle.
Eine Reifenfreigabe ist ja leider kein Freischein zum Aufziehen der im Rahmen der Freigabe geprüften Reifendimesnionen, sondern die Reifenfreigabe ist einfach ein Zettel in dem steht, dass die Dimensionen xy für das Fahrzeug xy schoneinmal geprüft wurden. Da heißt dann quasi, dass du trotz 'Freigabe' noch zum TÜV musst, wo dann der Einbau abgenommen wird. Eine Einzelabnahme ist dann also nur nicht nötig, wenn eine Reifenfreigabe besteht!
Gruß, Felix
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RE: Reifenfreigabe?
Hi Richard,Richard hat geschrieben:Hi, ich hab mal eine Frage zu den Reifenfreigaben an der DR:
Warum sind eigentlich solche Dimensionen wie 110/80-18 und 80/90-21 nicht freigegeben?
Sind doch grade diese, welche am günstigsten sind...
Ich wollt mir die Pirelli MT21 holen, und die nächstbesten Größen kosten um die 25 Euro pro Stück mehr...
Kann man die eintragen lassen(und was kostet das)?
Danke schonmal für die Antworten,
Gruß,
Richard
Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
=> Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
=> Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
- Teilegutachten
=> wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße. Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
- Mustergutachten/Prüfberichte
=> Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig
Hinweis:
Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz. Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen, die meisten jedoch nicht.
Folglich geht Dir von Dir gewünschte Änderung der originalen Reifengröße nur über eine Einzelabnahme.
Alles klar?
Grüsse,
Tom
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RE: Reifenfreigabe?
Danke für eure Tipps!ThomasD hat geschrieben:Hi Richard,
Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
=> Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
=> Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
- Teilegutachten
=> wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße. Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
- Mustergutachten/Prüfberichte
=> Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig
Hinweis:
Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz. Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen, die meisten jedoch nicht.
Folglich geht Dir von Dir gewünschte Änderung der originalen Reifengröße nur über eine Einzelabnahme.
Alles klar?
Grüsse,
Tom
Wenn das Ganze doch in richtig viel Arbeit(und Geld) ausartet, lass ich es lieber sein.

Zumal ich die richtigen (schon eingetragenen) Reifen jetzt doch recht günstig(beide zusammen für unter 100 Euro)bekommen kann...
Gruß,
Richard
RE: Reifenfreigabe?
Hallo,Richard hat geschrieben:Hi, ich hab mal eine Frage zu den Reifenfreigaben an der DR:
Warum sind eigentlich solche Dimensionen wie 110/80-18 und 80/90-21 nicht freigegeben?
Sind doch grade diese, welche am günstigsten sind...
Ich wollt mir die Pirelli MT21 holen, und die nächstbesten Größen kosten um die 25 Euro pro Stück mehr...
Kann man die eintragen lassen(und was kostet das)?
Danke schonmal für die Antworten,
Gruß,
Richard
versuch es mal bei Butzner in Delbrück.
Die internetseite findest du über google.
Habe mir dort auch eine dekrabescheinigung ausstellen lassen, damit ich für Enduro rennen auch vernünftige reifen fahren kann.
Dirk
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