Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

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Thimuc
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Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Thimuc »

Servus Jungs,
ich richte derzeit eine alte DR350 für den Sommer her.
Heute habe ich sie endlich zum laufen bekommen. Das Gas nimmt sie zwar noch nicht richtig an, aber das werde ich schon hinbekommen.
Leider musste ich feststellen dass durch den ziemlich (durch-)/angerosteten Abgase entweichen... Da muss also was neues her.

Brauche ich für so einen Krümmer einen TÜV-Bereicht, Eintragung oder ABE?

Was haltet ihr von folgenden Krümmern:

http://www.ebay.de/itm/Zubehoer-Edelsta ... 4897.l4275
http://www.dr-big-shop.de/350_Auspuff_988.html
http://www.abp-racing.de/leistungskr%C3%BCmmer/

Welchen würdet ihr nehmen?

Danke & Gruß Thilo
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Dumbo 2004
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Dumbo 2004 »

Was haltet ihr von folgenden Krümmern:
Die meisten hier, auch meine Wenigkeit fahren wohl den ABP-Krümmer.
Zumindest war das "damals" noch so ;)
Qualitativ ist bis jetzt (nach gut 9 Jahren) nix dran auszusetzen.
Je nachdem, welchen ESD Du fährst, musst Du Dir zur Not eine Muffe / Schelle für den Übergang von Krümmer auf ESD besorgen - ist aber kein Problem.
Brauche ich für so einen Krümmer einen TÜV-Bereicht, Eintragung oder ABE?
Wann Du nicht auf einen originalen Krümmer zurückgreifst, und einen Leistungskrümmer verbaust, ist es eine Veränderung des Fahrzeugs.
Somit ist das eigentlich nicht zulässig.
Eintragen lassen wird mit Sicherheit nicht einfach werden.
Ich persönlich hab meine Kleine 3 Mal übern TÜV gebracht, ohne dass es aufgefallen ist.
Damit will ich Dich nicht ermutigen, illegale DInge zu tun - das soll Jeder für sich selbst entscheiden ;)
Versicherungstechnisch ist das im Ernstfall allerdings mehr als ..... :crazy:
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Q-Schrauber
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Q-Schrauber »

HRT und E-Bay sind die gleichen Teile, dann kannst du gleich beim Stefan Hessler kaufen, dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen :uups:
Es Grüßt der Q-Schrauber mit DR 350 SE/S mit TM36-31,ABP Krümmer+US Sportendtopf, Öhlins Federbein, Pivot-Pegz mit starren Haltern, Acerbis Tank etc. "Der Rollende Werkzeugkasten" Bleibt immer bei mir !!

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Riddimkilla
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Riddimkilla »

Q-Schrauber hat geschrieben:dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen :uups:
[quote="erhobener Zeigefinger] :nono: könnte aber einem Gutachter auffallen, falls es um einen Unfall (mit Personenschaden und/oder üppigem Sachschaden) geht :nono: [/quote]

r
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Dakaristi »

Riddimkilla hat geschrieben:
Q-Schrauber hat geschrieben:dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen :uups:
[quote="erhobener Zeigefinger] :nono: könnte aber einem Gutachter auffallen, falls es um einen Unfall (mit Personenschaden und/oder üppigem Sachschaden) geht :nono:


r[/quote][/quote]


was ich so gehört, besser gelesen hab ist bis zum Schalldämpfer hin nicht sonderliches geregelt...erst ab Dämpfer ...
Thimuc
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Thimuc »

mhhh bei dem E-Bay-Krümmer steht folgendes "Die Abgasführung ist bis zum Endschalldämpfer zulassungsfrei. D.h. der Krümmer muß nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!"

Da wenn das stimmt.... Habe jetzt mal den Krümmer beim Stefan Hessler bestellt.

Bei der DR ist wohl seit heute die Rückholfeder des Kickstarters defekt.... Meint ihr da meckert der TÜV? Würde das gerne erst danach reparieren...

Gruß Thilo
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Q-Schrauber
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Q-Schrauber »

Riddimkilla hat geschrieben:
Q-Schrauber hat geschrieben:dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen :uups:
[quote="erhobener Zeigefinger] :nono: könnte aber einem Gutachter auffallen, falls es um einen Unfall (mit Personenschaden und/oder üppigem Sachschaden) geht :nono:


r[/quote][/quote]

Wenn es danach geht dann dürfen hier wohl 80% der DR´s niemals in eine Unfall auf öffentlichen Stassen verwickelt sein, außerdem muss der Unfall IMHO ursächlich mit dem beanstandetem Teil zusammenhängen :police:
Es Grüßt der Q-Schrauber mit DR 350 SE/S mit TM36-31,ABP Krümmer+US Sportendtopf, Öhlins Federbein, Pivot-Pegz mit starren Haltern, Acerbis Tank etc. "Der Rollende Werkzeugkasten" Bleibt immer bei mir !!

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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von Dumbo 2004 »

Wenn es danach geht dann dürfen hier wohl 80% der DR´s niemals in eine Unfall auf öffentlichen Stassen verwickelt sein,
Das dürfte sogar über die 80% Hürde hinauslaufen... :crazy:
Drum hab ich ja auch geschrieben, dass das jeder für sich selbst entscheiden solll.
Schließlich sind wir alle alt genug, und das Netz ist voll von weisen Ratschlägen, und Fallbeispielen.

In diesem Sinne:
Immer ´ne handbreit Dreck unter den Stollen :mopped:
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von dicker »

Dumbo 2004 hat geschrieben:
Wenn es danach geht dann dürfen hier wohl 80% der DR´s niemals in eine Unfall auf öffentlichen Stassen verwickelt sein,


noch extremer dürfte es bei der Müllabfuhr sein :crazy:
denn ich behaupte mal das nicht eine Enduro von KTM, Auspuff technisch legal auf deutschen Straßen unterwegs ist
weil, wer will schon mit 12-17PS unterwegs sein :joman:

und weiter hin ist der Auspuff kein Sicherheitsrelevantes Teil, hat bei meiner Tl 1000 kein Schw. interessiert :huh:
es sei denn er war nachweißlich Unfallursächlich


MfG. Holger
Viele Leute kommen ungefragt, aber nur ein Freund weiß wann er gehen soll!
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Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...

Beitrag von ThomasD »

Zur Aufklärung: Der Krümmer ist das einzige Teil der Abgasanlage, das keiner gesetzlichen Regelung unterliegt. Es existiert quasi eine Gesetzeslücke - der Krümmer wurde "vergessen". Demnach können auch Krümmer mit größerem Durchmesser ohne irgendwelche Folgen verbaut werden. Unglaublich hier in D, aber wahr.
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