DR350 gekauft in Luxemburg

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syrena105

Beitrag von syrena105 »

Ich habe vor 2 Monaten ein DR350 Baujahr 1997 in Luxemburg erworben. Ich würde gerne das Motorrad zulassen. Weiß jemand was alles zu tun ist damit es zugelassen werden kann? Der TÜV-Sachverständiger hatte mir gesagt, dass ich ein COC-Zertifikat benötige. Was ist das? Wo kriege ich so etwas? Hat jemand damit Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen? Danke im Vorraus! ;)
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RitchieRX
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Beitrag von RitchieRX »

Da kocht jeder Landkreis seine eigene Suppe. Was in Hamburg funktioniert, geht in Bremen noch lange nicht.
Einfach zur Zulassungsstelle Deines Landkreises gehen und sich dort schriftlich geben lassen, was Du alles brauchst. Auch Namen und Durchwahl des Sachbearbeiters. Wenn dann irgendetwas fehlt, darauf pochen, daß Dir nur diese Auflagen von diesem Sachbearbeiter gegeben wurden.
RitchieRX - es kann nur einen geben
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buspilot
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Beitrag von buspilot »

Hallo, ich habe selber auch vor 2 Jahren eine DR350 aus Luxemburg gekauft und hier zugelassen.
Ist eigentlich kein Problem, solange bei der Vollabnahme die Werte für das deutsche Modell eingehalten werden.
Ich hatte zum Tüv einfach einen Auszug aus dem Werkstatthandbuch dabei, wo die Vergaser-Abstimmungen (Düsen und Nadeln) der BeNeLux-Version und der DE-Version drinstanden.
Ausserdem hatte ich mal eine paar Briefkopien diverser DRs dabei.
Brauchte ich eigentlich gar nicht - und eine COC habe ich auch nicht gebraucht.
Die COC soll ja im Prinzip nur die Vollabnahme unnötig machen.


Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Bei Gebrauchtwagen:

  1. Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.
  2. Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes; ggf. vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder.
  3. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder) (Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,  Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern )
  4. Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Abfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Onlineabfrage durch das Straßenverkehrsamt Aachen.
  5. Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt Aachen zugelassen, werden die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder eingezogen.
  6. Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.
  7. Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:
              - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
              - bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und 
                  Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
              - Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
                  Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
                  oder
                  Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit Datenbestätigung
                  des Herstellers
                  oder
                  Datenbestätigung des Herstellers (wenn Hersteller keine
                  Zulassungsbestätigung Teil II ausgestellt hat)
              - Vollmacht, wenn ein Beaufragter für Sie den Antrag stellt
              - Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
              - Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei
                  steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
  8. Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Das Straßenverkehrsamt Aachen leitet die ausgefüllte und unterschriebene Mitteilung an das Finanzamt Aachen in Verbindung weiter.
      In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten.


Quelle: http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/Me ... mport.html
schönen Gruß, Jo

Eigentlich bin ich ganz anders, nur komme ich so selten dazu
(Ö. v. Horvath)

Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit: http://www.dr-dirt.de

+++ Bilder Enduromania Mai 2008 +++

+++ Bilder Enduromania September 2008 +++
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