Nummernschildbeleuchtung zwecks TÜV

technische Probleme mit der DR? Klappt was mechanisch / elektrisch nicht? Fragen und Antworten hier.
XunderBird

Beitrag von XunderBird »

Hallo...
Meine erste TÜV Fahrt war vergebens, der Tüv'er hat mein am Koti angebrachtes Nummernschild für nicht verkehrskonform erklärt (Neigung, Radabdeckung, Rückstrahler, Nummernschildbeleuchtung) :finger:

Also hab ich jetzt mal den "Rattenschwanz" rausgekramt, weiß jedoch nicht woran ich die Kabel für die Nummernschildbeleuchtung anschließen soll. Die Kabel der Beleuchtung wurden abgetrennt und ich finde keine Kabel unterm Heck welche vllt. mal für die Nummernschildbeleuchtung vorgesehen waren. :huh:
Es müsste doch eig. genügen, die Kabel für das Rücklicht mit "Kabeldieben" anzuzapfen oder?

Postet mal schnell, hab noch ne' knappe Woche bis ich wieder den vollen TÜV Betrag zahlen darf. Gruß Daniel
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dr.flock
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Beitrag von dr.flock »

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Es müsste doch eig. genügen, die Kabel für das Rücklicht mit "Kabeldieben" anzuzapfen oder?
Ja, das geht. Oder die Kabel von vorne vom Standlicht nach hinten ziehen. Wenn es aber nur für den TÜV ist würde ich die erste variante wählen. Ist das Einfachste.

Aber nicht ans Bremslicht anklemmen. :P ;)
Gruß Florian
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KGR84
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Beitrag von KGR84 »

Schau aber, dass du nicht das Bremslicht erwisht :P

Hab auche keinen Rückstrahler und keine Kennzeichenbeleuchtung, bei mir war aber noch kein Pickerl fällig :huh:
suzuki suzuki suzuki suzuki suzuki
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vip
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Beitrag von vip »

hmm.. komisch. Hab schon 3 mal den tüv bekommen .. trotz fehlender Beleuchtung etc.
Aber viellei hat dein Tüver auch Ahnung von der Materie oder einfach n schlechten Tag gehabt.
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XunderBird

Beitrag von XunderBird »

Danke für die hilfreichen Posts...
Ja der Werkstattmeister meinte zu mir, ich hätte halt einen schlechten Tüver erwischt.
Und da neben der Heck-Geschichte auch noch der Gaszug leicht klemmte und der rechte Außenspiegel fehlte, bekam ich wohl keinen Segen :angry:

Hab übrigens für das Ventile einstellen und Steuerkettenspanner prüfen 60? bezahlt.
Werd das wohl das nächste mal selber erledigen mit ein bisschen WHB-Studieren...

Ride on...
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vip
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Beitrag von vip »

Zitat (XunderBird @ Montag, 02.Juli 2007, 12:25 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Und da neben der Heck-Geschichte auch noch der Gaszug leicht klemmte und der rechte Außenspiegel fehlte, bekam ich wohl keinen Segen
Daran liegts nicht, weil es is nur ein Spiegel vorgeschrieben :)
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GEROLO
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Beitrag von GEROLO »

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Daran liegts nicht, weil es is nur ein Spiegel vorgeschrieben 
Wenn die Erstzulassung vor dem 01.01.1990 war.
Und um genau zu sein, muß dieser eine Spiegel dann Links sein. :D

Da die DR 350 aber erst ab 1990 gebaut und damit zugelassen wurde,
Muß diese, wenn sie gänzlich TÜV konform sein soll, zwei Spiegel haben!

Außerdem ist dann natürlich noch die Größe der Spiegelfläche vorgeschrieben,
soweit ich weiß, sind die sogenannten F1 Spiegel und auch die Acerbis Klappspiegel für den TÜV zu klein.
1990 DR 350 S --- zur Zeit nicht zugelassen
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vip
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Beitrag von vip »

jubb, hast Recht, hatte mich getäuscht.

Zitat (GEROLO @ Dienstag, 03.Juli 2007, 08:43 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->
Außerdem ist dann natürlich noch die Größe der Spiegelfläche vorgeschrieben,
soweit ich weiß, sind die sogenannten F1 Spiegel und auch die Acerbis Klappspiegel für den TÜV zu klein.

-->

Zitat (Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->

2.2.1. Die Mindestabmessungen der spiegelnden Fläche müssen so sein, daß
2.2.1.1. die Fläche nicht kleiner als 6 900 mm² ist;
2.2.1.2. bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist;


Zur Anzahl: in §56 STVZO (in der das mal geregelt war) steht nix mehr, aber ich schätz mal, die jetzt geltende EU-verordnung sieht sicherlich auch zwei Spiegel vor
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XunderBird

Beitrag von XunderBird »

So ich bins nochmal...Hab noch bis zum 20. Juli Zeit die DR beim TÜV für 11/12? vorzuführen, dann darf ich wieder den vollen Betrag zahlen...

Aaaaber...Ich hab gaaaaarkeine Lust mich daran zu setzen, weils ja sowieso nur für den TÜV ist, meint Ihr die sagen was wegen der Nummernschildbeleuchtung, oder geht das auch als leichter Mängel durch, wenn sonst alles behoben ist?

Falls Ihr doch der Meinung seid ich sollte die Nschildbeleuchtung an das Rücklicht koppeln, würdet ihr das mit Kabeldieben machen (ist nachher das Kabel an der Stelle gekappt) oder habt Ihr bessere Ideen? :wavey:

Naja, Grüße aus OWL
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GEROLO
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Beitrag von GEROLO »

Bei meiner DR ist dierekt in der Nähe der Batterie, da wo ganz viele Kabel und Stecker zusammen in so ein Plastickdingens eingerollt sind zwei Steckkontackte für die Nummernschildbeleuchtung. Also einfach da mal schauen, ob nicht evt. zwei Stecker ungenutzt da herumhängen.
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