Drossel DR 350
Quatsch mit Soße!!
Die pauschale Angabe "Mit 18 darfste 34 PS fahren" ist Unfug.
Es gilt weiterhin ein Leistungs/Gewichtsverhälnis von höchstens 0,16kw/kg.
Das bedeutet, dass die maximal zulässige Leistung von 34PS nur dann gilt, wenn das Motorrad mindestens 156 kg wiegt.
Die DR möchte ich sehen.
Eine DR mit 34PS wird niemals den entscheidenden Eintrag "o.LB" in den Fahrzeugpapieren tragen.
Demzufolge muss die DR (je nach Baujahr) auf 27 bzw. 24PS gedrosselt werden.
Drosselsatz gibts bei Suzuki.
Meine Beta ist auch ganz offiziell mit 27PS und 135Kilo Leergewicht eingetragen um gerade so noch das Prädikat "o.LB" zu erlangen.
Aufm Prüfstand stehen dann aber je nach Modell (Montag oder Sonntag
) bis zu 32PS auf dem Papier und die 135Kilo dürfen auch getrost als "vollgetankt und fahrfertig" gewertet werdem, Was aber letztlich keinen interessiert, da sie mit 27PS homologisiert wurde.
Genauso isses mit der DR.
Die alten Maschinen (ohne Anlasser) wiegen lediglich 118 Kilo. Ergo sind mit der beschränkten Fahrerlaubnis nur 18,9kw bzw. 24,5PS zulässig,
Die neueren DRs haben zwar ca. 135 Kilo (Anlasser+größere Batterie+größere LiMa), dürften also mit 27PS gefahren werden, sind aber teilweise mit 32PS eingetragen, was wiederum eine Drosselung erfordert.
So isses!!!
Btw.
Die Drossel sitzt afaik zwischen Vergaser und Motor.
Ist ein Metallplättchen, welches den Vergaserquerschnitt beschränkt.
Die pauschale Angabe "Mit 18 darfste 34 PS fahren" ist Unfug.
Es gilt weiterhin ein Leistungs/Gewichtsverhälnis von höchstens 0,16kw/kg.
Das bedeutet, dass die maximal zulässige Leistung von 34PS nur dann gilt, wenn das Motorrad mindestens 156 kg wiegt.
Die DR möchte ich sehen.
Eine DR mit 34PS wird niemals den entscheidenden Eintrag "o.LB" in den Fahrzeugpapieren tragen.
Demzufolge muss die DR (je nach Baujahr) auf 27 bzw. 24PS gedrosselt werden.
Drosselsatz gibts bei Suzuki.
Meine Beta ist auch ganz offiziell mit 27PS und 135Kilo Leergewicht eingetragen um gerade so noch das Prädikat "o.LB" zu erlangen.
Aufm Prüfstand stehen dann aber je nach Modell (Montag oder Sonntag

Genauso isses mit der DR.
Die alten Maschinen (ohne Anlasser) wiegen lediglich 118 Kilo. Ergo sind mit der beschränkten Fahrerlaubnis nur 18,9kw bzw. 24,5PS zulässig,
Die neueren DRs haben zwar ca. 135 Kilo (Anlasser+größere Batterie+größere LiMa), dürften also mit 27PS gefahren werden, sind aber teilweise mit 32PS eingetragen, was wiederum eine Drosselung erfordert.
So isses!!!
Btw.
Die Drossel sitzt afaik zwischen Vergaser und Motor.
Ist ein Metallplättchen, welches den Vergaserquerschnitt beschränkt.
- ThomasD
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Die Drosselung der DR von offenen 30 PS (nicht 32!) bei den S/SE Modellen findet durch Beschränkung des Gasschieberanschlages statt. Hierfür gibt es einen speziellen Vergaserdeckel, der innen 3 kleine Stutzen hat. Im DR350 Portal findet sich auch ein entsprechendes Gutachten für den offenen Leistungseintrag. Sollte also eigentlich auch andersherum funktionieren, wenn Du den entsprechenden Vergaserdeckel mit Stutzen einbaust.
Grüsse,
Tom
Tom
war in Good Old Germany noch nie andersTippi @ Sonntag, 23.April 2006, 13:30 Uhr hat geschrieben: Aso, ist das schon immer so gewesen???


Europaweit gilt diese Regelung allerdings erst seit 2000. Davor gab es zum Thema Stufenführerschein in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zum Teil deutliche Abweichungen bei der Leistungsbeschränkung. Die in einigen Ländern, soweit mir bekannt ist, wohl bis 50PS hoch ging und auch nicht in jedem Land eine Gewichtsbeschränkung galt.
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