Hey, an meinem Motorrad DR 350 S Baujahr 1995 wurde vom Vorbesitzer eine USD Gabel verbaut. Diese stammt aus der DR 350 SHC.
Der Tüv Prüfer meinte gestern ich müsste die jetz eintragen lassen und es wäre ne Einzelabnahme fällig bzw ich könnte auch bei Suzuki anfragen, ob sie mir nen Dokument geben, in dem steht, dass die Gabel der SHC an die DR S passt.
Hat das vielleicht einer von euch schonmal gemacht und kann es eventuell uppen? Wäre wirklich voll nett und ich bräuchte es dringend...
Tobi @ 10.02.2006, 16:20 hat geschrieben:
Der Tüv Prüfer meinte gestern ich müsste die jetz eintragen lassen und es wäre ne Einzelabnahme fällig bzw ich könnte.....
Da fällt mir gar nix mehr dazu ein !!!!
Ich nehme mal an, die Höhenverstellung ist deaktiviert?
Mein Vorschlag - mach Deine HU einfach woanders...
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Ich glaubs nicht, der TÜV mal wieder!
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Nene der TÜV ist ja nicht das Problem, also die AU, die hat sie nämlich noch ein ganzes Jahr und sie ist auch mit der Gabel durchen TÜV gekommen. Es geht sich einfach darum, dass ich sonst immer illegal unterwegs wäre... Finds eigentlich relativ sinnlos, dass man die Gabel eintragen muss, weil sich die SHC ja gar nicht von der DR unterscheidet, bis auf die Sitzverstellung und die ist gar nicht montiert.. Warum muss man sowas dann eintragen?