geblitzt

"Plauderquatsch mit dem jungen Schimmi und dem netten Onkel"
ducky

Beitrag von ducky »

in zukunft bieg ich mir mein kennzeichen auch etwas hoch und werds nach der nächsten dreckfahrt nicht mehr so sauber putzen...

nur mal so nebenbei, genau das hat meinen kumpel 80 euro und einen punkt in flensburg gekostet
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Leo
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Beitrag von Leo »

was hat deinen kumpel 80 € und n punkt gekostet? das hochbiegen und nicht sauber machen, oder die kamera?
Woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?
ducky

Beitrag von ducky »

für das verbogene nummernschild hat er zahlen müssen
thomas

Beitrag von thomas »

also,grundsätzlich ist der kläger in der beweispflicht !
jeder hat ein verweigerungsrecht was die belastung von familienangehörigen
betrifft.
bedeutet dass man mehrere potentielle fahrer innerhalb der familie nennen kann,
aber nicht nachweisen muß wer gefahren ist.
schlimmstenfalls gibts ein fahrtenbuch für das zugelassene fahrzeug.
karre abmelden,neu zulassen,somit neue nummer und kein fahrtenbuch mehr.
beide varianten funktionieren (mußte leider schon davon gebrauch machen),allerdings muß jeder selbst entscheiden ab welcher bußgeldhöhe er sie anwandt.
weitere möglichkeit bei bekannten im ausland: tatbestand an ausländischen bekannten weiterbelasten. er zahlt zwar die kohle (die man ihm zurückerstatten kann),bekommt aber keine punkte....

also freunde.......nur mut :) :)
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René
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Beitrag von René »

schlimmstenfalls gibts ein fahrtenbuch für das zugelassene fahrzeug.

ich habe nen Bekannten, der Polizist ist, schonmal danach gefragt, wie das in strittigen Fällen gehandhabt wird, er meinte nur das das Führen eines Fahrtenbuches praktisch nie angeordnet wird, weil es den Aufwand nicht wert wäre, und da die Personaldecke sowieso etwas dünn wäre, käme sowas praktisch nie zum Einsatz

dies soll aber zu nichts verbotenem animieren :rolleyes:
und das meine mit vollem Ernst

Gruß
René
Gruß René :)

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