Reifenfreigabe T63
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Reifenfreigabe T63
Hallo,
ich habe seit einiger Zeit den Michelin T63 aufgezogen und führe seither immer eine Reifenfreigabe mit mir herum. Dient diese Reifenfreigabe eigentlich dazu, um den Reifen eintragen lassen zu können oder befreit einen dieses Schriftstück von der Eintragung? Ich muss diesen Monat noch zum TÜV und jetzt wollte ich das mal gerne wissen.
Danke, Felix
ich habe seit einiger Zeit den Michelin T63 aufgezogen und führe seither immer eine Reifenfreigabe mit mir herum. Dient diese Reifenfreigabe eigentlich dazu, um den Reifen eintragen lassen zu können oder befreit einen dieses Schriftstück von der Eintragung? Ich muss diesen Monat noch zum TÜV und jetzt wollte ich das mal gerne wissen.
Danke, Felix
- ThomasD
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RE: Reifenfreigabe T63
Hi Felix,Felix hat geschrieben:Hallo,
ich habe seit einiger Zeit den Michelin T63 aufgezogen und führe seither immer eine Reifenfreigabe mit mir herum. Dient diese Reifenfreigabe eigentlich dazu, um den Reifen eintragen lassen zu können oder befreit einen dieses Schriftstück von der Eintragung? Ich muss diesen Monat noch zum TÜV und jetzt wollte ich das mal gerne wissen.
Danke, Felix
beides ist richtig - Du kannst mittels dieser Freigabe Dir den Reifen eintragen lassen oder Du lässt es. Wenn Du es lässt, musst Du allerdings immer die Freigabe dabei haben. Alles klar?
Grüsse,
Tom
- ThomasD
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RE: Reifenfreigabe T63
Aähm - die DR hat doch eh nur die Reifendimensionen im Brief stehen... Kannst Du da nicht eh aufziehen, was Du willst, solange die Größe stimmt?ThomasD hat geschrieben:Hi Felix,Felix hat geschrieben:Hallo,
ich habe seit einiger Zeit den Michelin T63 aufgezogen und führe seither immer eine Reifenfreigabe mit mir herum. Dient diese Reifenfreigabe eigentlich dazu, um den Reifen eintragen lassen zu können oder befreit einen dieses Schriftstück von der Eintragung? Ich muss diesen Monat noch zum TÜV und jetzt wollte ich das mal gerne wissen.
Danke, Felix
beides ist richtig - Du kannst mittels dieser Freigabe Dir den Reifen eintragen lassen oder Du lässt es. Wenn Du es lässt, musst Du allerdings immer die Freigabe dabei haben. Alles klar?
Grüsse,
Tom
Grüsse,
Tom
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RE: Reifenfreigabe T63
Schon klar, aber der T63 hat hinten 120/80! Soweit ich das nun gelesen muss ich den doch eintragen lassen.ThomasD hat geschrieben:Aähm - die DR hat doch eh nur die Reifendimensionen im Brief stehen... Kannst Du da nicht eh aufziehen, was Du willst, solange die Größe stimmt?
Gruss, Felix
RE: Reifenfreigabe T63
Einfach die unterschriebene und abgestempelte Freigabe mitführen, fertig. Eine Eintragung ist nicht notwendig.Felix hat geschrieben:Schon klar, aber der T63 hat hinten 120/80! Soweit ich das nun gelesen muss ich den doch eintragen lassen.
Gruss, Felix
Mit dieser Freigabe kannst Du Dir die Reifengröße aber auch eintragen lassen, dann musst Du den Wisch nicht mehr mitführen.
Wie Du willst.
gruß,
Dirk
- ThomasD
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RE: Reifenfreigabe T63
Nö, laut dem Gutachten im Portal ist 120/80/18 62P als Größe freigegeben. Also nix extra Gutachten für T63Felix hat geschrieben:Schon klar, aber der T63 hat hinten 120/80! Soweit ich das nun gelesen muss ich den doch eintragen lassen.
Gruss, Felix

Grüsse,
Tom
Steht doch...
...in der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ziffer 6 'Wenn eine Reifengröße nicht in den Papieren aufgeführt ist, ist eine Anbauabnahme durchzuführen' Also begutachten und (als Alternativbereifung) eintragen lassen, in Schein und Brief, schätze 45?.
Inzwischen fährst Du mit einem offen sichtlich nicht zugelassenen Fahrzeug herum...
Da steht auch noch was von Originalstempel und Unterschrift des Herstellers, hast Du gesehen?
Na jetzt: Klugscheißermodus aus.
Viel Spaß Martin
Inzwischen fährst Du mit einem offen sichtlich nicht zugelassenen Fahrzeug herum...
Da steht auch noch was von Originalstempel und Unterschrift des Herstellers, hast Du gesehen?
Na jetzt: Klugscheißermodus aus.
Viel Spaß Martin
Felix hat geschrieben:Hallo,
ich habe seit einiger Zeit den Michelin T63 aufgezogen und führe seither immer eine Reifenfreigabe mit mir herum. Dient diese Reifenfreigabe eigentlich dazu, um den Reifen eintragen lassen zu können oder befreit einen dieses Schriftstück von der Eintragung? Ich muss diesen Monat noch zum TÜV und jetzt wollte ich das mal gerne wissen.
Danke, Felix
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RE: Steht doch...
Och man,nove16 hat geschrieben:...in der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Ziffer 6 'Wenn eine Reifengröße nicht in den Papieren aufgeführt ist, ist eine Anbauabnahme durchzuführen' Also begutachten und (als Alternativbereifung) eintragen lassen, in Schein und Brief, schätze 45?.
Inzwischen fährst Du mit einem offen sichtlich nicht zugelassenen Fahrzeug herum...
Da steht auch noch was von Originalstempel und Unterschrift des Herstellers, hast Du gesehen?
Na jetzt: Klugscheißermodus aus.
Viel Spaß Martin
Felix hat geschrieben:Hallo,
ich habe seit einiger Zeit den Michelin T63 aufgezogen und führe seither immer eine Reifenfreigabe mit mir herum. Dient diese Reifenfreigabe eigentlich dazu, um den Reifen eintragen lassen zu können oder befreit einen dieses Schriftstück von der Eintragung? Ich muss diesen Monat noch zum TÜV und jetzt wollte ich das mal gerne wissen.
Danke, Felix
hab gar keine Lust schon wieder was zu zahlen... Scheiß Bürokratenheinis!
Umfrage: Wessen DR hat in Wirklichkeit eine Betriebserlaubnis...TwinAir, Edelstahlkrümmer...?
Ha, deine sicher auch nicht nove16!
Gruss, Felix
Nein, aber...
... alle Polizisten können lesen, machen wir uns nix vor, das mit den Reifen ist am einfachsten zu kontrollieren, und dann zahlst Strafe auch noch.
Wenn Du in einen auch unverschuldeten Unfall reinkommst, kann man Dir auch leicht eine Mitschuld anhängen, die Versicherungen drücken sich doch wo sie können.
Reine Nervensache! Martin
Wenn Du in einen auch unverschuldeten Unfall reinkommst, kann man Dir auch leicht eine Mitschuld anhängen, die Versicherungen drücken sich doch wo sie können.
Reine Nervensache! Martin
Felix hat geschrieben:Och man,
hab gar keine Lust schon wieder was zu zahlen... Scheiß Bürokratenheinis!
Umfrage: Wessen DR hat in Wirklichkeit eine Betriebserlaubnis...TwinAir, Edelstahlkrümmer...?
Ha, deine sicher auch nicht nove16!
Gruss, Felix
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RE: Nein, aber...
Ich werd das auf jeden Fall eintragen lassen, ist ja nur der hintere. Trotzdem doof und teuer und bürokratinscheiße und und und.nove16 hat geschrieben:... alle Polizisten können lesen, machen wir uns nix vor, das mit den Reifen ist am einfachsten zu kontrollieren, und dann zahlst Strafe auch noch.
Wenn Du in einen auch unverschuldeten Unfall reinkommst, kann man Dir auch leicht eine Mitschuld anhängen, die Versicherungen drücken sich doch wo sie können.
Reine Nervensache! Martin
Felix hat geschrieben:Och man,
hab gar keine Lust schon wieder was zu zahlen... Scheiß Bürokratenheinis!
Umfrage: Wessen DR hat in Wirklichkeit eine Betriebserlaubnis...TwinAir, Edelstahlkrümmer...?
Ha, deine sicher auch nicht nove16!
Gruss, Felix
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