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Verfasst: 06.05.2007 21:43
von KGR84
Hat da mal bitte jemand ein Bild davon?

Bei mir is da irgendwie nur ein Loch und ne Lampe reingepastelt die sicher nich orischinal is.

Die funtzt aber ned ordentlich und ist zu tief, so das mir die blöde Lampe auf die obere Kante meiner Kennzeichenhalter leuchtet und diese ist noch dazu so verbaut, dass man sie nicht sieht.

Werde morgen mal Bilder machen.

Würde jetzt gerne wissen wie das orischinal aussieht, oder hat da jemand andere Lösungsvorschläge?

Verfasst: 07.05.2007 09:51
von vip
Also bei mir sieht das so aus (man verzeihe mir die Perspektive, ich war zu faul runterzulaufen :))



Kennzeichen einfach ans Heck geschraubt... Kennzeichenbeleuchtung wird dann von der Rückleuchte übernommen.
Ist bisher immer so dürch den TÜV gekommen.


Im Original (Bj. 92) is da n ca. 80cm langen Schmutzfänger mit Kennzeichenhalter und -beleuchtung dran ( http://88.198.89.250/dr_history/img/199 ... s_gelb.jpg ), der aber nich nur bescheiden aussieht, sondern auch sauschwer is und im Gelände eh abfällt.

Verfasst: 07.05.2007 10:19
von buspilot
Schaust du hier (rechtes Mopped) - bis auf die Blinker ist das so original:


Verfasst: 07.05.2007 11:01
von Uwe


So sieht das Original von hinten aus.
und so von der Seite.


@ Vip, bei uns hat der TÜV was gegen die tolle Sache mit einfach oben drauf schrauben :(

Verfasst: 07.05.2007 15:22
von vip
@ Uwe: Dürfte er dann jetzt aber auch nicht mehr :)

StVZO (vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 03. August 2000)

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) [...] Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein.
(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen [...] auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. [...] Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

StVZO (in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. September 2006)

§ 60 (aufgehoben) :joman:


Aber viellei greift ja jetzt auch irgendne EU-Verordnung

Verfasst: 07.05.2007 17:01
von KGR84
Wo bekomme ich sowas her? ich geh mal und mach Bilder von meinem.

Verfasst: 07.05.2007 17:30
von vip
Mein Original Heck kannste bekommen, aber ich weiß nich, was der Versand nach ösiland kostet

Verfasst: 07.05.2007 17:41
von KGR84
echt das wäre coll schreib dir bei gelegenheit mal ne pn

Verfasst: 07.05.2007 18:18
von Uwe
Hätte ich das gewust hätte ich mir nicht so eine Mühe mit dem Riffelblech bei meiner jetzigen gemacht als Nummernschildträger :(

Verfasst: 07.05.2007 20:22
von PIET
also ich habe auch noch so ein heckteil...und glaube nicht, das ich es noch brauchen werde ;)