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Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 06:00
von Dieter M.
Einen herrlichen, wunderschönen guten Morgen wünsche ich Allen :wavey:

Ich möchte hier und heute mal ein Thema ansprechen, welches scheinbar doch Diskussionsbedarf hat.

Wer haftet für Schäden am Fahrzeug welche während einer Probefahrt bei Kaufinteresse auftreten?

Ficktives Beispiel:

Ich will meine GPZ verkaufen. Logischerweise bleibt die Maschine KALT bis der Interessent da ist - dann darf er sie starten.
Logischerweise will der auch mal fahren - eventuell auch mal auf die Autobahn.
Mal abgesehen davon das ich keine Möglichkeit habe ihn über die 120 km/h Marke zu eskortieren kann/muss ich ja damit rechnen das er mir die Mühle ausdreht - auch im kalten Zustand.

Was tun wenn dabei der Motor stirbt - kaputt geht?

Der wird sich fein rausreden und sagen: "Die war vorgeschädigt - Tschüüü-hüüüüß!"

Wie also verhindern das er die Mühle ausdreht, um nicht zu sagen "misshandelt?"

Ihn eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, vor der Probefahrt?
Ihn nur in Sichtweite fahren lassen? ( wie umsetzen? )
Sich zuvor ne zweite GPZ kaufen, um auf der Autobahn mithalten zu können?
Oder schlichtweg die Mühle selbst warm fahren und ihn dann erst auf die Autobahn lassen?
( Dann kann aber theoretisch immer noch was während der Probefahrt kaputt gehen )

Gilt natürlich nicht nur für die GPZ - meine Frage, sondern allgemein für alle Mopeds >>> :mopped:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 09:03
von Dakaristi
Moin Dieter :bier:

ich hatte sowas mal bei nem Verkauf .... kam mit einem Nockenwellenlageschaden wieder ....

Tja ..haben uns dann auf einen niedriegeren Preis verständigt und das war es dann.
Aber im Ernst ..was willste oder kannste da machen? .... ich denke mal nix!

Und wenn der Motor fit ist verpackt der das auch mal locker ... würde mir da nich n zu großen Kopf machen ...
Bei nem Oldtimer wäre es was anderes aber bei som Youngtimer ..der sollte das wegstecken

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 09:33
von Mecke
Ebenfalls einen wunder :) schönen guten Morgen,
hier hat geschneit- nix Mopped fahren :(
ich hab da mal was anzubieten, guckt ihr hierrrr:

http://www.die-probefahrt.de/Mustervert ... efahrt.pdf
Bis dann Mecke

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 09:44
von Dakaristi
moin moin :)

..netter Vertrag ..aber wie will man da .... im Bezug auf n kaltes Mopped außerhalb Sicht und Hörweite ne grobe Fahrlässigkeit nachweisen?

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 10:23
von Mecke
Ja das ist so eine Sache.
Eine hundertprozentige Schadensübernahme seitens des Probefahrers wird es wohl nicht geben. Es sei denn, man setzt einen diesbezüglich lautenden Vertrag/Passus auf.
Jedoch, wenn man etwas verkaufen will und man kommt dem vermeintlichen Interessenten schon mit so einem Schriftstück entgegen, ist das m. M n. nicht gerade verkaufsfördernd.
Es wird wohl immer ein Restrisiko bleiben. Ich habe diesbezüglich eigentlich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Ein anderes Beispiel: Ich kaufe bei dem Händler meines Vertrauens ein Vorführmotorrad----- da kauft man auch ein wenig die Katze im Sack--- weil man ja nicht weis wie der oder diejenigen Pobefahrtler mit der Karre umgegangen sind. Da hat man natürlich die Händlergarantie im Hintergrund, aber auch nach Ablauf einer solchen Garantie können noch Folgeschäden durch unsachgemäße Behandlung im--- sagen wir mal----- Einfahrmodus eines Neufahrzeuges entstanden sein.
Gruß Mecke

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 14:34
von Retzemann
Könntest doch auch sagen, er soll dir erst den Kaufpreis cash auf die Hand geben und dann darf er die Probefahrt machen.
Hab da schon viele bei Mobile gesehen die das extra schon in der Anzeige drinstehen haben.
Wenn er se kaputt macht hast du eine Absicherung, wenn er sie nimmt ebenfalls.
Falls der Käufer die Kawasaki dann doch nicht will, sie aber heile bleibt bekommt er halt sein Geld zurück :thumbup:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 14:51
von Dieter M.
Daran dachte ich noch gar nicht - eben, den Kaufpreis als Kaution verlangen :thumbup:

Idee des Tages, würd ich mal sagen :)

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 15:00
von Mecke
Mal ehrlich, würdet ihr euch auf so einen Deal als Käufer einlassen?
Ich würde einen schönen Tag wünschen und gehen.
Die Gepflogenheiten von Kauf und Verkauf sind zwar auf dem Weg ins Räudige
abzudriften, aber das wäre mir dann doch zu viel des Guten (Schlechten).
Eigentlich zählt doch immer noch der Brauch: erst die Ware dann das Geld.
Leider hat der Internethandel diese Jahrhundertregel kaputt gemacht.
Aber, wie immer ist das natürlich alles Ansichtssache.
Gruß Mecke

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 15:18
von Dakaristi
Mecke hat geschrieben:Mal ehrlich, würdet ihr euch auf so einen Deal als Käufer einlassen?
Ich würde einen schönen Tag wünschen und gehen.
Die Gepflogenheiten von Kauf und Verkauf sind zwar auf dem Weg ins Räudige
abzudriften, aber das wäre mir dann doch zu viel des Guten (Schlechten).
Eigentlich zählt doch immer noch der Brauch: erst die Ware dann das Geld.
Leider hat der Internethandel diese Jahrhundertregel kaputt gemacht.
Aber, wie immer ist das natürlich alles Ansichtssache.
Gruß Mecke

Tja Mecke, wenn ich wirklich geil auf den Ofen wäre und der Typ nicht gerade n Freibiergesicht hat .... könnte ich mir das vorstellen ..Dieter wird ja auch keine 24ooo Ocken für den Hocker haben wollen ....
Das schöne an der Variante ist man wird so Probefahrer direkt wieder los oder die melden sich erst gar nicht

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 15:31
von Dumbo 2004
http://www.motorradonline.de/schraubert ... hrt/413973

Hier steht sogar:
Bei Privatverkäufen sollten Kaufinteressenten also besser schriftlich vereinbaren, dass für Schäden an dem Motorrad infolge leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet wird.
@ Dieter: Damit wäre Deine Vertragversion ja wieder ausgehebelt.... Oder hab ich das was missverstanden :think: