Haftungsfrage bei Probefahrt
Verfasst: 26.04.2016 06:00
Einen herrlichen, wunderschönen guten Morgen wünsche ich Allen
Ich möchte hier und heute mal ein Thema ansprechen, welches scheinbar doch Diskussionsbedarf hat.
Wer haftet für Schäden am Fahrzeug welche während einer Probefahrt bei Kaufinteresse auftreten?
Ficktives Beispiel:
Ich will meine GPZ verkaufen. Logischerweise bleibt die Maschine KALT bis der Interessent da ist - dann darf er sie starten.
Logischerweise will der auch mal fahren - eventuell auch mal auf die Autobahn.
Mal abgesehen davon das ich keine Möglichkeit habe ihn über die 120 km/h Marke zu eskortieren kann/muss ich ja damit rechnen das er mir die Mühle ausdreht - auch im kalten Zustand.
Was tun wenn dabei der Motor stirbt - kaputt geht?
Der wird sich fein rausreden und sagen: "Die war vorgeschädigt - Tschüüü-hüüüüß!"
Wie also verhindern das er die Mühle ausdreht, um nicht zu sagen "misshandelt?"
Ihn eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, vor der Probefahrt?
Ihn nur in Sichtweite fahren lassen? ( wie umsetzen? )
Sich zuvor ne zweite GPZ kaufen, um auf der Autobahn mithalten zu können?
Oder schlichtweg die Mühle selbst warm fahren und ihn dann erst auf die Autobahn lassen?
( Dann kann aber theoretisch immer noch was während der Probefahrt kaputt gehen )
Gilt natürlich nicht nur für die GPZ - meine Frage, sondern allgemein für alle Mopeds >>>

Ich möchte hier und heute mal ein Thema ansprechen, welches scheinbar doch Diskussionsbedarf hat.
Wer haftet für Schäden am Fahrzeug welche während einer Probefahrt bei Kaufinteresse auftreten?
Ficktives Beispiel:
Ich will meine GPZ verkaufen. Logischerweise bleibt die Maschine KALT bis der Interessent da ist - dann darf er sie starten.
Logischerweise will der auch mal fahren - eventuell auch mal auf die Autobahn.
Mal abgesehen davon das ich keine Möglichkeit habe ihn über die 120 km/h Marke zu eskortieren kann/muss ich ja damit rechnen das er mir die Mühle ausdreht - auch im kalten Zustand.
Was tun wenn dabei der Motor stirbt - kaputt geht?
Der wird sich fein rausreden und sagen: "Die war vorgeschädigt - Tschüüü-hüüüüß!"
Wie also verhindern das er die Mühle ausdreht, um nicht zu sagen "misshandelt?"
Ihn eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen, vor der Probefahrt?
Ihn nur in Sichtweite fahren lassen? ( wie umsetzen? )
Sich zuvor ne zweite GPZ kaufen, um auf der Autobahn mithalten zu können?
Oder schlichtweg die Mühle selbst warm fahren und ihn dann erst auf die Autobahn lassen?
( Dann kann aber theoretisch immer noch was während der Probefahrt kaputt gehen )
Gilt natürlich nicht nur für die GPZ - meine Frage, sondern allgemein für alle Mopeds >>>
