Richard hat geschrieben:Hi, ich hab mal eine Frage zu den Reifenfreigaben an der DR:
Warum sind eigentlich solche Dimensionen wie 110/80-18 und 80/90-21 nicht freigegeben?
Sind doch grade diese, welche am günstigsten sind...
Ich wollt mir die Pirelli MT21 holen, und die nächstbesten Größen kosten um die 25 Euro pro Stück mehr...
Kann man die eintragen lassen(und was kostet das)?
Danke schonmal für die Antworten,
Gruß,
Richard
Hi Richard,
Grundsätzlich gibt es vier Typen von Reifenfreigaben:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Fahrzeugherstellers
=> Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!
(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) des Reifenherstellers
=> Ein Blatt Papier, Mitführen des Dokuments genügt, kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere erforderlich!(siehe auch Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen)
- Teilegutachten
=> wird erstellt bei Änderung der originalen Reifengröße. Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
Mitführen des Anbauabnahmezertifikats (1 Blatt Papier) notwendig, bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle Korrektur von KFZ-Brief und KFZ-Schein
- Mustergutachten/Prüfberichte
=> Eintrag in den KFZ-Brief erforderlich
es wird ein Beiblatt zum KFZ-Brief erstellt
in den alten Bundesländern nur durch TÜV/TÜH
in den neuen Bundesländern nur durch DEKRA
anschließend entsprechende Änderung von KFZ-Brief und KFZ-Schein auf der Zulassungsstelle notwendig
Hinweis:
Briefe mit Eintragungen sind zwar schön, haben aber eintragungstechnisch keine Relevanz. Manche Prüfer lassen sich durch eine schon einmal vorgenommene Eintragung evtl. überzeugen, die meisten jedoch nicht.
Folglich geht Dir von Dir gewünschte Änderung der originalen Reifengröße nur über eine Einzelabnahme.
Alles klar?
Grüsse,
Tom