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Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 07:40
von Q-Schrauber
Dieter M. hat geschrieben:
Seit diesem Vorfall lasse ich die Fahrgestell Nr. immer in einer Vertragswerkstatt durch laufen
Guten Morgen :wavey:

Könntest du das etwas näher erklären?

Mit der Fgst.Nr. zum Vertragshändler und die "Historie" des Fahrzeugs prüfen, Km Stände, ausgeführte Arbeiten, Rückrufe etc.

Das beruhigt zumindest das Gewissen etwas :bier:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 07:49
von Dieter M.
Mit der Fgst.Nr. zum Vertragshändler und die "Historie" des Fahrzeugs prüfen, Km Stände, ausgeführte Arbeiten, Rückrufe etc.
Das macht doch aber nur Sinn wenn der Bock auch dort regelmäßig zur Wartung ect. gewesen ist....
Wenn das Moped jahrelang oder noch länger keine Vertragswerkstatt mehr gesehen hat isses Essig damit, oder unterliege ich auf Grund von noch vorherrschenden Coffein-Mangels in meinem Blutkreislauf einen irrigen Irrtum, habe ich mich geirrt? :crazy: :glotz:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 08:14
von Q-Schrauber
Bei "Alten Böcken" oder Kutschen hilft das natürlich nicht, aber die GS war damals erst 4 Jahre alt :uups:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 08:21
von Dieter M.
aber die GS war damals erst 4 Jahre alt
Zum Glück wissen wir alle das ein Motorrad gemeint ist :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 14:44
von Dumbo 2004
Mit der Fgst.Nr. zum Vertragshändler und die "Historie" des Fahrzeugs prüfen, Km Stände, ausgeführte Arbeiten, Rückrufe etc.
Generell ´ne gute Idee....
Wenn man ´ne "Fachwerkstadt" um die Ecke hat, die so etwas kann, und der Bock wie hier schon erwähnt, regelmäßig in einer Vertragswerkstatt zur Beobachtung war.
Wie schauts denn dabei datenschutzrechtlich aus :think:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 16:13
von Dieter M.
Wie schauts denn dabei datenschutzrechtlich aus :think:
Streng genommen schlecht. Normalerweise darf der Händler diese Daten gar nicht heraus geben. Eventuell noch ein " ja, war regelmäßig hier" - oder eben nicht.Das wars dann auch schon.

Ich würde da lieber, falls alle Briefe noch vorhanden - über deren Einträge versuchen die ehemaligen Halter ausfindig zu machen, und dort dann nachfragen. Die haben den Bock längst verkauft, die Kohle schon vor Jahren im Borde.....auf´s Sparbuch gelegt...und somit keinen Grund mehr mit irgendwelchen Infos hinter dem Berg zu bleiben.

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 16:51
von Mecke
Habe auch ein Fahrzeug ohne Wartungsheft gekauft (schon länger her, keine Probleme damit).
Jedoch als wir sie neu hatten, wollte ich natürlich wissen ob und wann die Gurke da in der Vertragswerkstatt war.
Den Händler hatte mir der Verkäufer genannt, war nur Zwischenhändler. Ich rief dort an und.............bekam
keine Auskunft. Der Aufwand wäre angeblich zu groß das alles rauszusuchen. Netter Laden. :teufel: ... sage aber nicht wo der ist, sonst verklagen die mich noch wegen übler Nachrede.
Gruß Mecke

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 17:08
von Dieter M.
Der Aufwand wäre angeblich zu groß das alles rauszusuchen.
Hättest du dir dafür den Mechaniker / Meisterstundenlohn in Rechnung stellen lassen wären deine Chancen wohl größer gewesen....

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 29.04.2016 17:16
von Dumbo 2004
Streng genommen schlecht. Normalerweise darf der Händler diese Daten gar nicht heraus geben. Eventuell noch ein " ja, war regelmäßig hier" - oder eben nicht.Das wars dann auch schon.
Das wären auch meine Bedenken gewesen...
Nun denn - Lassen wir´s doch einfach so, wie´s immer war, und wenn wir mal ´nen faulen Bock angedreht bekommen, weiß man ja, wo sein Haus wohnt :pssst: NoKTM :teufel:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 30.04.2016 07:34
von Dieter M.
nen faulen Bock angedreht bekommen, weiß man ja, wo sein Haus wohnt
Was auch nichts bringt - soviel ich weiß ist die Regelung " gekauft wie gesehen und probegefahren" - wenn erstmal unterschrieben rechtsgültig.

Die Beweislast, das einem der Verkäufer gravierende Mängel verschwiegen hat liegt beim neuen Besitzer.

Solange die Wut und der Ärger noch anhält gehen einem ja dann so manche Gedanken durch den Kopf, von wegen " ich hab ja ne Rechtsschutzversicherung" usw.

Aber es bleibt fraglich, ob diese den Fall überhaupt decken würde, und b.) ehrlich gesagt wegen 1500 € oder etwas darüber einen Rechtsstreit führen......ich denke unsere Gerichte haben wichtigere Dinge zu tun... :rolleyes:

Natürlich, Haus kaputt hauen, sein Auto anzünden und seinen Hund vergewaltigen wären Möglichkeiten die Aggressionen abzubauen....aber früher oder später kommt dann schnell der Moment, in dem dich ein netter, freundlicher Mitbewohner von 2,10 Meter Größe, mit der Schulterbreite eines Scheunentors beim Duschen darum bittet doch eben mal die Seife aufzuheben.... :bananalove: :rolleyes:

Ob´s das wert ist....na ich weiß nich :rolleyes: