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Verfasst: 20.11.2006 22:29
von ThomasD
Die Tachoeinheit muss aber nicht zwingend neu aufgebaut werden! Es geht auch mit Abstandshaltern, an die die neue Lampenmaske festgeschraubt wird. Hatte ich auch eine Zeitlang. Ich glaub, ich hab die Teile sogar noch hier liegen...

Verfasst: 20.11.2006 23:12
von René
:wavey: Thomas!

hast du evtl bilder oder noch eindrücke wie es aussah? :huh:

bilde mir ein, andere hier aus dem forum haben das schonmal als "komisch" betrachtet? :rolleyes:

Gruß
Rene

Verfasst: 21.11.2006 00:04
von ThomasD
Hi Rene,

hier sind ein paar Bilder, Nahaufnahmen habe ich leider keine.

Verfasst: 21.11.2006 07:32
von buspilot
Das steht mir auch noch bevor...

Verfasst: 21.11.2006 09:44
von buspilot
Kannst ja auch sowas nehmen:





Hat gutes Licht, aber keine ABE.

Gruß, Jo

Verfasst: 21.11.2006 18:03
von swick
Danke für eure Antworten.

Auch an dich Thomas, für deinen Tipp mit den Abstandhaltern.


Welche Folgen hat es denn, wenn ich eine Lampenmaske ohne ABE nehme? Wird die Versicherung dann nicht zahlen, wenn ich Nachts ein Kind umfahre?

Verfasst: 21.11.2006 18:48
von buspilot
Bei Verwendung von Teilen ohne ABE - die auch nicht durch eine explizite Eintragung vom TÜV in den Papieren vermerkt sind - erlischt bei deinem Fahrzeug die Betriebserlaubnis.
Zum Thema:

"1. Erlöschen der Betriebserlaubnis
Die hierfür gegebene amtliche Begründung ist einleuchtend und nachvollziehbar:

Ob das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist, wird im Rahmen der technischen Überwachung nach § 29 StVZO geprüft. Dies reicht aus.

Gem. § 19 Abs. 2 StVZO n.F. erlischt die Betriebserlaubnis nunmehr, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. Das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 69a StVZO, 24 StVG, 18 Abs. 1 StVO dar (Regelgeldbuße Euro 50,-, 3 Punkte)."

Und die Versicherung wird sich hier auf den Punkt der groben Fahrlässigkeit berufen (der in den AVB sicher auch bei dir ausgeschlossen ist) und nach einer Regulierung gegen die Eltern des Kindes das Geld von dir zurückfordern!

Gruß, Jo

Verfasst: 21.11.2006 19:27
von swick
Ok vielen Dank.

Werde dann auf eine ABE achten!

Habe mich für diese Maske entschieden:




Oder ist die ZU Sumo lastig? Kann mir nicht so gut vorstellen wie die auf meiner eher altmodischen DR aussieht.


Jetzt suche ich noch einen Front Kotflügel!
den http://www.goetz-motorsport.de/images/i ... 355028.jpg
oder den http://www.goetz-motorsport.de/images/i ... 537927.jpg

Wobei der zweite auch für eine Sumo ist, passt das optisch? Oder ist der viel zu kurz?

Verfasst: 21.11.2006 20:34
von buspilot
Wenn es dir "nur" um besseres Licht geht, würde ich mal deinen Scheinwerfer und den Reflektor sauber machen.
Mit Aceton kannst du den mit einem langen Wattestab durch die Öffnung der Birne auswischen.
Dann noch eine Osram Silverstar Birne oder so rein und gut ist!

Dank spezieller Technik leuchtet die OSRAM SILVERSTAR ? je nach Scheinwerfertyp ? die Straße im wichtigen Fahrbahnbereich von 50 bis 75 m vor dem Auto um bis zu 50 % heller aus als Standard-Halogenlampen. Ein um bis zu 20 Meter längerer Lichtkegel bietet außerdem noch mehr Sicherheit. So werden nicht nur Hindernisse und Gefahren, sondern auch Schilder und Markierungen früher und besser gesehen.

Ich find die normale Lampe auch nicht hässlich:

Verfasst: 21.11.2006 22:12
von Hajo
Ich find die normale Lampe auch nicht hässlich:

Doch! :D
Aber es ist das beste Licht. :)