Reifen??
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Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Motorradhersteller müssen nicht eingetragen werden; das mitführen derselben reicht vollkommen aus.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Reifenhersteller sind absolut wertlos. Andere Reifen als die, die vom Motorradhersteller im Brief oder der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen sind, müssen vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Gruß Marc
Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Reifenhersteller sind absolut wertlos. Andere Reifen als die, die vom Motorradhersteller im Brief oder der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen sind, müssen vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Gruß Marc
- ThomasD
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Nicht ganz korrekt: Eintragungspflichtig sind nur Reifen, deren Dimensionen nicht den im Fahrzeugbrief oder entsprechenden Freigaben des Fahrzeugherstellers aufgeführten Dimensionen entsprechen.Marc 4 29.09.2005, 14:23 hat geschrieben: Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Reifenhersteller sind absolut wertlos. Andere Reifen als die, die vom Motorradhersteller im Brief oder der Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen sind, müssen vom TÜV abgenommen und eingetragen werden.
Wenn ich also eine Freigabe eines Reifenherstellers für einen Reifen habe, der nicht im Fahrzeugbrief oder einer Freigabe des Herstellers gelistet ist, aber in seinen Dimensionen den freigegebenen Reifen entspricht, darf ich diesen Reifen fahren! Das Mitführen der Freigabe des Reifenherstellers reicht in diesem Fall aus.
Grüsse,
Tom
Tom
ThomasD 4 29.09.2005, 13:54 hat geschrieben:
Nicht ganz korrekt: Eintragungspflichtig sind nur Reifen, deren Dimensionen nicht den im Fahrzeugbrief oder entsprechenden Freigaben des Fahrzeugherstellers aufgeführten Dimensionen entsprechen.
Wenn ich also eine Freigabe eines Reifenherstellers für einen Reifen habe, der nicht im Fahrzeugbrief oder einer Freigabe des Herstellers gelistet ist, aber in seinen Dimensionen den freigegebenen Reifen entspricht, darf ich diesen Reifen fahren! Das Mitführen der Freigabe des Reifenherstellers reicht in diesem Fall aus.
Sorry Thomas, aber da muss ich Dir widersprechen.
Jeder Reifen, dessen Dimension, Hersteller, Modell, Lastindex, etc., nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, MUSS durch den TÜV abgenommen werden (Sofern eine Reifen-/Fabrikatsbindung eingetragen ist).
Das Missverständnis liegt, so glaube ich, woanders. Die DR hat, zumindest teilweise, keine Reifenbindungen sondern nur Größenbindungen eingetragen. In diesem Fall dürfen alle Reifen montiert werden, die den eingetragenen Größen entsprechen. aber auch hier gilt, andere größen müssen durch den TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Gruß Marc
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