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Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 26.04.2016 22:51
von Grabo
Zu der Sache mit dem Kaufpreis hinterlegen:

Eigentlich möchte ich den Kaufpreis doch erst nach der Probefahrt verhandeln, jedenfalls wenn ich Käufer bin!
Ich würde niemandem 5000€ hinlegen nur um ne Probefahrt mit seiner Fireblade zu machen, dann komm ich wieder und der weiß nix mehr vom Geld, oder wie!?!?
Dann würde ich eher das Moped ohne Probefahrt kaufen, und reklamieren wenn etwas nicht stimmt, da gibts nämlich auch ne gesetzliche Regelung für Schäden die dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen, er sie aber nicht angegeben hat! - Ist aber auch ne blöde Lösung! ;)

Sieh es mal von der anderen Seite, wenn du ein Motorrad kaufen willst und der Käufer sagt, wenn der Motor bei der Probefahrt kaputt geht zahlst du mir aber 1000€ für die Reparatur!
Du lässt dich drauf ein, und es kommt wie`s kommen muß, der Motor klackert nach der Probefahrt! - Was denkst du dann? Ich würde denken, der hat mir seinen Motorschaden untergejubelt! :(

Als Verkäufer muss man halt auch ein Risiko eingehen!
Wenn ich dieses minimieren will, dann hab ich zu diesem Zeitpunkt halt ein gleichwertiges Moped zur Verfügung, und fahre bei der Probefahrt vor ihm her!
Vorher sprechen wir ab auf welche weise er Testen will, und besprechen die Strecke (Autobahn, Landstraße,etc)! :mopped:

Meiner Meinung nach ne faire Lösung für beide seiten! :bier:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 27.04.2016 00:10
von Dumbo 2004
Leute, Leute...
Ich frag mich echt, wie die vergangenen 80 Jahre gebrauchte Motorräder verkauft wurden :crazy:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 27.04.2016 06:07
von Dieter M.
Dieter: Damit wäre Deine Vertragversion ja wieder ausgehebelt.... Oder hab ich das was missverstanden
Ich hab von ner "Vertragsversion" nichts geschrieben......ich suche eine Möglichkeit zu verhindern, das eventuelle "Interessenten" den Eimer wenn er noch kalt ist auf die Autobahn fahren und dort ins Nirvana drehen - aber so wie ich es einschätze gibt es keine, außer nebenher zu fahren...

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 27.04.2016 06:22
von Dieter M.
@Grabo:

Das Riskio liegt aber auf beiden Seiten. Wie läuft es den im Regelfall ab:

1:) Besichtigung im Stand - eventuell schon mal Anlassen um zu sehen wie sie im Leerlauf läuft, Gas annimmt.

2.) Der VERkäufer sollte spätestens JETZT ihn bekannte Mängel benennen.

Geh ich von meiner GPZ aus wäre dies ein defektes Helmschloss, und die zeitweilige leichte Inkontinenz, was aber auch Kondenswasser sein kann - das weiß ich nicht.

3.) An diesen Punkt sollte der Interessent wissen ob er noch Interesse hat, oder nicht ( weil er eine größere Rep, vermutet wegen der Wasser Undichtigkeit )

********************************************************************

Jetzt ist man an den Punkt angekommen wo sich der Verkäufer denken kann:

" Ha! Die ist undicht. Diese nehm ich eh nicht, aber um raus zu finden ob ne GPZ ÜBERHAUPT was für mich ist, fahr ich die trotzdem mal und zwar RICHTIG! Wenn was kaputt geht, schieb ich das auf die Undichtheit und zisch ab. Dann weiß ich wenigstens ob ne GPZ grundsätzlich was für mich ist oder nicht"

**********************************************************************

Man sieht also, man kann es machen wie man will - ein Schriftstück das eine gewisse Fahrweise / Höchstgeschwindigkeit "vorschreibt" - egal ob mit " Kaution" oder ohne baut genauso Misstrauen auf.

Letzt-endlich bleibt nur zu hoffen das einem der Interessent den Eimer heil wieder heim bringt...oder man fährt wirklich neben her. :rolleyes:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 27.04.2016 11:57
von Dumbo 2004
Ich hab von ner "Vertragsversion" nichts geschrieben......
Okay..... Dann nenn ich es "Mustervertrag für eine Probefahrt" :rolleyes: .
(Auch wenn er ausnahmsweise leider nicht von Dir ist ;) )
Ändert aber doch nix an der Tatsache...

Ich handhabe es weiterhin wie die Jahre davor auch:
Ich schau mir den Bock UND den Besitzer vorher an.
Wie Du schon schreibst sollte er kalt sein (Der Motor :rolleyes: - alles andere baut auch hier eine Kleinigkeit an Misstrauen auf...)
Alle beweglichen Teile werden gecheckt.
Bremsbeläge, Kettenblatt, Ritzel, Lenkkopflagerspiel.... gecheckt.
Gabel, Federbein und Motor auf eventuelle Undichtigkeiten geprüft.
Motor starten, und warm laufen lassen.
Während dessen schauen, ob die Elektrik funktioniert.
Langsam die Probefahrt beginnen - Gasannahme, Kupplungs- und Bremseigenschaften testen.
Erst mal gemüthlich, dann auch etwas zügiger fahren.
Ausdrehen muss ich die Kiste nicht - Ich denke, wenn was mit dem Motor im Argen liegt, hört man das auch im "normalen" Betrieb
Zurück kommen, absteigen, Nochmals auf Undichtigkeiten prüfen, Preis verhandeln, und entweder mit oder ohne Bock wieder nach Hause....
Hat sich die vergangenen 30 Jahre immer bewährt.
Natürlich kann man auch mal Pech haben - Aber Toitoitoi war das bei mir bis jetzt nicht der Fall :mopped:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 27.04.2016 15:01
von Mecke
Grabo hat geschrieben:Zu der Sache mit dem Kaufpreis hinterlegen:

Eigentlich möchte ich den Kaufpreis doch erst nach der Probefahrt verhandeln, jedenfalls wenn ich Käufer bin!
Ich würde niemandem 5000€ hinlegen nur um ne Probefahrt mit seiner Fireblade zu machen, dann komm ich wieder und der weiß nix mehr vom Geld, oder wie!?!?
Dann würde ich eher das Moped ohne Probefahrt kaufen, und reklamieren wenn etwas nicht stimmt, da gibts nämlich auch ne gesetzliche Regelung für Schäden die dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen, er sie aber nicht angegeben hat! - Ist aber auch ne blöde Lösung! ;)

Sieh es mal von der anderen Seite, wenn du ein Motorrad kaufen willst und der Käufer sagt, wenn der Motor bei der Probefahrt kaputt geht zahlst du mir aber 1000€ für die Reparatur!
Du lässt dich drauf ein, und es kommt wie`s kommen muß, der Motor klackert nach der Probefahrt! - Was denkst du dann? Ich würde denken, der hat mir seinen Motorschaden untergejubelt! :(

Als Verkäufer muss man halt auch ein Risiko eingehen!
Wenn ich dieses minimieren will, dann hab ich zu diesem Zeitpunkt halt ein gleichwertiges Moped zur Verfügung, und fahre bei der Probefahrt vor ihm her!
Vorher sprechen wir ab auf welche weise er Testen will, und besprechen die Strecke (Autobahn, Landstraße,etc)! :mopped:

Meiner Meinung nach ne faire Lösung für beide seiten! :bier:

Da bin ich völlig bei dir. Man muss auch mal an das Gute im Menschen glauben. Nur Misstrauen und Argwohn, ich weis nicht recht.
Dann sollte man gar keine Geschäfte auf privater Basis mehr machen und nur beim Händler kaufen und verkaufen und dann am besten den Advokaten gleich mitbringen, denn der ist ja der Liebling ;)
Gruß Mecke

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 27.04.2016 19:35
von Dieter M.
Da bin ich völlig bei dir. Man muss auch mal an das Gute im Menschen glauben. Nur Misstrauen und Argwohn, ich weis nicht recht.
Dann sollte man gar keine Geschäfte auf privater Basis mehr machen und nur beim Händler kaufen und verkaufen und dann am besten den Advokaten gleich mitbringen, denn der ist ja der Liebling ;)
Gruß Mecke
Im Prinzip schon wahr - aber eben auch leicht geschrieben und gesagt. Ist man dann aber selbst davon in der Realität betroffen, siehts ganz anders aus.

Nun gut - ich werde sehen - mal guggen was es kostet einen Bugatti Veron auszuleihen :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 28.04.2016 07:32
von Q-Schrauber
Mecke hat geschrieben: Da bin ich völlig bei dir. Man muss auch mal an das Gute im Menschen glauben. Nur Misstrauen und Argwohn, ich weis nicht recht.
Dann sollte man gar keine Geschäfte auf privater Basis mehr machen und nur beim Händler kaufen und verkaufen und dann am besten den Advokaten gleich mitbringen, denn der ist ja der Liebling ;)
Gruß Mecke
Da habe ich auch mal dran geglaubt, und dann hat mir der Verkäufer ( Kfz Werkstatt und Handel in einem kleinen Dorf ) 20.000km Laufleistung an der R1100GS unterschlagen, das kam dann leider durch einen Kulanzantrag bei BMW ans Licht, worauf der Verkäufer nochmals von mir und einem Kumpel ( aktiver :police: ) Besuch bekam.

Dann wurde der Kaufpreis sehr viel "tiefergelegt", weil Betrug verjährt ja erst BGB mäßig nach einigen Jahren :thumbup:

Seit diesem Vorfall lasse ich die Fahrgestell Nr. immer in einer Vertragswerkstatt durch laufen :uups:

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 28.04.2016 07:44
von Dieter M.
Seit diesem Vorfall lasse ich die Fahrgestell Nr. immer in einer Vertragswerkstatt durch laufen
Guten Morgen :wavey:

Könntest du das etwas näher erklären?

Re: Haftungsfrage bei Probefahrt

Verfasst: 28.04.2016 08:58
von Dakaristi
Soviel zu Vertragswerkstätten .... :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Wie geht der alte Spruch noch gleich ...?!

Kommen se rein ..hier werden se genauso beschissen wie nebenan :lol: :joman: