Reifengrößen

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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Hallo zusammen!

Hab zu dem Thema leider nix passendes mit der Suche gefunden.

Da ich jetzt nen zweiten Radsatz habe und die DR demnächst wieder unterwegs sein wird, hätt ich mal ne Frage zu den zulässigen Reifengrößen und deren Eintragung.

Derzeit habe ich Pirelli MT21 in 90/90 21 und 120/80 18 drauf. Eingetragen sind nur die serienmäßigen 80/100 21 und 110/90 18.

Auf den neuen Felgensatz sollen dann ?richtige? Enduroreifen ala Scorpion Pro oder Heidenau K69/K74 drauf.
Allerdings gibts die ja nur in 120/90 18.

Eher straßenorientierte Reifen gibts aber fast nur in 120/80 18.

Muss ich jetzt beide Reifengrößen eintragen lassen? Wollte zumindest die 120/80er eintragen lassen, weil ich damit überwiegend auf der Straße unterwegs bin und man da doch mal in ne Kontrolle kommen könnte.
Dann müsste ich ja praktisch mit beiden Radsätzen antanzen und teuer wird das sicher auch.

Oder muss ich die Größen gar nicht eintragen lassen, weil die ja eh in dem Gutachten von Suzuki drin stehen? Oder ist das nur zur Vorlage beim TÜV damit man die Größen eingetragen bekommt?

Für die Pirelli MT21 gäbs ne Freigabe in 120/90 und die MT90 in 120/80. Die müsst ich dann nicht eintragen lassen oder?

Ändert sich durch den 90er Querschnitt hinten die Übersetzung?
Hab deswegen die 120/80 genommen, weil da ja der Umfang gleich bleibt zu 110/90.

Blick da leider nicht so durch und möchte zumindest nicht total illegal unterwegs sein in der neuen Saison...

Danke und viele Grüße,
Markus
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Heißt das also ich brauch nur den Suzuki-Wisch dabei haben? Oder muss ich die Größen die da drauf stehen noch eintragen lassen, weil da irgendwas von Anbauabnahme dabei steht?
Versuch wärs ja Wert sich bei ner Kontrolle auf das Suzuki-Schreiben zu berufen. Im Ernstfall kommt man denk ich dann noch mit ner Verwarnung weg, wenn mans danach eintragen lässt...

Wie gesagt so ganz steig ich da nicht durch ob wirklich der Zettel reicht oder es erst ?amtlich? ist, wenns im Schein steht... Obwohl im neuen Schein ist ja eh kein Platz mehr für alternative Größen...
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Alles klar! :)

Danke für deine Mühe! :good:

Der Unterschied zwischen 110/90 zu 120/80 zu 120/90 ist als insgesamt vernachlässigbar, ok.


Mich macht halt immer nur der Satz hier im Gutachten unsicher:

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Bei Anbau von Reifen bzw. Reifenpaarungen, die in diesem Gutachten mit "E" gekennzeichnet sind sowie generell immer bei Anbau von
Reifen, bei denen sich die Reifengröße gegenüber den bisher in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifen ändert,
ist gem. §19 Abs. 3 StVZO
unverzüglich eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kfz-Verkehr oder einen
Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen.

Da bei mir nur 110/90 in den Papieren (Schein und Brief) steht müsste ich das ja rein theoretisch machen lassen, oder versteh ich da was falsch? :huh:
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Nen alten Brief hab ich leider nicht... wurde beim Vorbesitzer neu gemacht und der hatte den alten auch nicht mehr...

Hab aber grad geschaut und bei mir steht da unter "EG-Typgenehmigung oder ABE" nix drin nur ein - :huh:

Kann das sein, weil ich ne SK42A hab, also EU-Modell?

Wär super, wenn du mir mal ne Kopie von deinem Brief schicken könntest und ob bei deinem neuen so ne EG-Nummer drin steht. Evtl. kann ich dann die Dame auf der Zulassung dazu überreden die Papiere neu zu machen oder so... oder der TÜV sagt das geht i.O., wenn ich die Kopie von dem anderen Brief dabei hab... keine Ahnung... schick dir auf jeden Fall mal meine E-Mail-Adresse.
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Naja die SK42A ist ja im Endeffekt das selbe wie die SK42B nur halt Re-Import.
Denke nicht, dass da sonst ein Unterschied ist.
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Hi,

also bei K steht bei mir nix... is ja voll bescheiden...

Du hast mir übrigens zweimal den Schein geschickt, einmal als Schein und einmal als Brief, ist aber das selbe Bild.
Im alten Brief steht das ja schön drin mit der ABE...
Da meine DR aber schon 4 Vorbesitzer hatte, ist dann ein neuer Brief gemacht worden und der alte wohl abhanden gekommen.
Es steht auf dem neuen Brief so ne Nummer drauf vom alten Brief, meinst du man kann da in der Zulassung anchschauen lassen was im alten Brief stand?

Ist alles etwas seltsam... hab jetzt auch mal an Suzuki geschrieben, mal schaun ob die Antworten.

Werd mal im "Suche"-Bereich nach nem SK42A Brief/Schein fragen...

Auf jeden Fall danke für deine Mühe. :)

Gruß
Markus
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DRomo
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Beitrag von DRomo »

@sledge112
Bin Besitzer einer SK42B BJ94
Ich besitze einen alten und einen neuen Brief.
Im alten Brief war folgende Größe eingetragen
vorn nur 80/100-21 51P
hinten nur 110/90-18 61P

In der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde dann nach einer Abnahme beim TÜV unter 22 folgendes eingetragen:
*Z.15.1/15.2:A.gen.VO90/90-21 54P, HI120/90-18 65P, ohne Auflagen od. Beschränkungen***

Bei K ist bei mir auch nur ein - eingetragen.

Stellt sich mir die Frage wie komme ich zu der Nummer bei K, damit die ABE´s für die Reifen auch für meine Maschine gelten?
Ich habe nämlich vor, beim nächsten Wechsel einen mehr strassenorientierten Reifen zu montieren den es in der Regel in der 120/80 -18 Ausführung gibt.
Bin vorweigend auf Strassen und Schotter/Offroadpisten im Ausland unterwegs, aber nicht im Gelände.

Dass ich nach der Montage mit dem Gutachten z.B. zu TÜV und DEKRA fahren und dort die Abnahme durchführen kann ist mir klar.
Suche aber noch eine andere Lösung sonst wird der Schein immer länger bzw. mehrseitig. ;)
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Hallo,

also vorhin war ich grad beim TÜV.
Der nette Herr hat sich ziemlich Mühe gegeben und rausgefunden, dass bei der DR 350 S SK42B 90/90 und 120/90 ohne Eintragung gefahren werden dürfen. Bei allen anderen liegt nichts vor. Die SK42A ist im System gar nicht erfasst und meine ist noch dazu als DR 350-E1 geschlüsselt, also gibts die offiziell gar nicht. ;)

Er meint auf jeden Fall wärs sicherer die Größen nachtragen zu lassen, damits keine Probleme gibt, aber er hat gesagt ich soll mich morgen nochmal melden, dann ist ein Prüfer da der sich noch besser mit Motorrädern auskennt.

Was ihn total verwundert hat ist die schon erwähnte Schlüsselung bei Typ auf 350-E1, da es diesen nicht gibt. :huh:
Mal sehn, vielleicht lässt sich da was machen wegen Umschlüsselung oder so.

Das Gutachten aus dem Portal dient übrigens laut TÜV nur dazu, dass man die Größen eingetragen bekommt ohne Einzelabnahme. Bringt also gar nix den Wisch bei ner Kontrolle dabei zu haben.

Mal sehen ob wir das Papierchaos um die SK42A noch lösen können. ;)

Viele Grüße
Markus
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DRomo
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Beitrag von DRomo »

@sledge112

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Bei K steht nur - ?
Genau! Da ist einfach nur ein Strich!

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Da frage ich mich doch wie es in unserem ordnungsliebenden Land mit seinen ordnungsliebenden Beamten möglich ist ein Fahrzeug zuzulassen, das laut Fahrzeugpapieren keine Betriebserlaubniss besitzt.
Ich habe gerade in diversen anderen Briefen und Scheinen von diversen Fahrzeugklassen nachgeschaut. Das gibt es so auch auf anderen offiziellen Papieren.
Habe aber auch welche gefunden wo dort eine Nummer eingetragen ist.
Nach was das geht ob hier eine Nummer steht oder nicht konnte ich nicht feststellen. :huh:

:ot:
Was die Qualität der Zulassungspapiere angeht will ich mich nicht detailiert äußern, ---> sonst ufert es aus.
Nur So viel: Aus den letzten 3 Zulassungen/Änderungen wurden 7 KFZ Scheine ausgestellt bis die Daten richtig waren.
Wenn man Änderungen an der Typenklasse/Steuernummer oder der Abgasnorm hat, dann hört es erst recht auf. Da wissen wohl wenige was dann rein muss. Kann nur jedem Raten die Zulassungsbestätigung Teil 2 bis auf den letzten Punkt oder Ziffer zu prüfen, vor allem wenn Umstellungen Brief (Alt/Neu) oder Änderungen bei den Eintragungen vorgenommen wurden.
Wenn was falsches drin steht (Fahrgestellnummer, Reifengröße ....) dann ist das bei einer Kontrolle oder beim nächsten TÜV Termin nicht wirklich lustig. Ganz abgesehen von der Rennerrei. Spreche hier leider aus Erfahrung!

@Xenion
Deine Info deckt sich leider auch mit meinen Infos.
Was das Gutachten aus dem Portal angeht, so steht es ja eigentlich auch so drauf, wenn das Bürokratendeutsch liest und (richtig?) interpretiert.

DRomo
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Xenion
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Beitrag von Xenion »

Hallo Leute!

Habe heute gute Nachrichten für alle SK42A Fahrer! :)

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ihre SUZUKI DR350S, FIN SK42A-xxxxxx, wurde offiziell über die SUZUKI International Europe GmbH nach Deutschland importiert.
In den nächsten Tagen erhalten Sie per Post eine entsprechende Bescheinigung, die bestätigt, dass alle von der SUZUKI International Europe GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin SUZUKI Motor GmbH Deutschland erstellten Freigaben/Teilegutachten für das SUZUKI Kraftrad DR350S, Fzg.-Typ SK42B, auch für Ihr Motorrad Gültigkeit haben. 
Dass der Eintrag der Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis in Ihrer Zulassungsbescheinigung fehlt, ist korrekt. Die Allgemeine Betriebserlaubnis wurde für den Fahrzeugtyp SK42B erteilt, nicht jedoch für den Fahrzeugtyp SK42A.
Wir hoffen, Ihnen hiermit helfen zu können und wünschen weiterhin allzeit gute Fahrt.
Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH


Da sag ich mal vielen Dank an Suzuki!
Find ich schon nen TOP-Service bei so nem alten Motorrad! :joman:

Werd jetzt mal warten, bis das Schreiben da ist und bescheid geben was drin steht.
Evtl. ist es ja übertragbar, dann kann ich es natürlich gerne zur Verfügung stellen.

Viele Grüße
Markus
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