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Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 11:53
von Thimuc
Servus Jungs,
ich richte derzeit eine alte DR350 für den Sommer her.
Heute habe ich sie endlich zum laufen bekommen. Das Gas nimmt sie zwar noch nicht richtig an, aber das werde ich schon hinbekommen.
Leider musste ich feststellen dass durch den ziemlich (durch-)/angerosteten Abgase entweichen... Da muss also was neues her.
Brauche ich für so einen Krümmer einen TÜV-Bereicht, Eintragung oder ABE?
Was haltet ihr von folgenden Krümmern:
http://www.ebay.de/itm/Zubehoer-Edelsta ... 4897.l4275
http://www.dr-big-shop.de/350_Auspuff_988.html
http://www.abp-racing.de/leistungskr%C3%BCmmer/
Welchen würdet ihr nehmen?
Danke & Gruß Thilo
Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 12:27
von Dumbo 2004
Was haltet ihr von folgenden Krümmern:
Die meisten hier, auch meine Wenigkeit fahren wohl den ABP-Krümmer.
Zumindest war das "damals" noch so
Qualitativ ist bis jetzt (nach gut 9 Jahren) nix dran auszusetzen.
Je nachdem, welchen ESD Du fährst, musst Du Dir zur Not eine Muffe / Schelle für den Übergang von Krümmer auf ESD besorgen - ist aber kein Problem.
Brauche ich für so einen Krümmer einen TÜV-Bereicht, Eintragung oder ABE?
Wann Du nicht auf einen originalen Krümmer zurückgreifst, und einen Leistungskrümmer verbaust, ist es eine Veränderung des Fahrzeugs.
Somit ist das eigentlich nicht zulässig.
Eintragen lassen wird mit Sicherheit nicht einfach werden.
Ich persönlich hab meine Kleine 3 Mal übern TÜV gebracht, ohne dass es aufgefallen ist.
Damit will ich Dich nicht ermutigen, illegale DInge zu tun - das soll Jeder für sich selbst entscheiden
Versicherungstechnisch ist das im Ernstfall allerdings mehr als .....

Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 12:35
von Q-Schrauber
HRT und E-Bay sind die gleichen Teile, dann kannst du gleich beim Stefan Hessler kaufen, dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen

Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 12:59
von Riddimkilla
Q-Schrauber hat geschrieben:dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen

[quote="erhobener Zeigefinger]

könnte aber einem Gutachter auffallen, falls es um einen Unfall (mit Personenschaden und/oder üppigem Sachschaden) geht

[/quote]
r
Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 14:08
von Dakaristi
Riddimkilla hat geschrieben:Q-Schrauber hat geschrieben:dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen

[quote="erhobener Zeigefinger]

könnte aber einem Gutachter auffallen, falls es um einen Unfall (mit Personenschaden und/oder üppigem Sachschaden) geht
r[/quote][/quote]
was ich so gehört, besser gelesen hab ist bis zum Schalldämpfer hin nicht sonderliches geregelt...erst ab Dämpfer ...
Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 14:21
von Thimuc
mhhh bei dem E-Bay-Krümmer steht folgendes "Die Abgasführung ist bis zum Endschalldämpfer zulassungsfrei. D.h. der Krümmer muß nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden!"
Da wenn das stimmt.... Habe jetzt mal den Krümmer beim Stefan Hessler bestellt.
Bei der DR ist wohl seit heute die Rückholfeder des Kickstarters defekt.... Meint ihr da meckert der TÜV? Würde das gerne erst danach reparieren...
Gruß Thilo
Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 17:53
von Q-Schrauber
Riddimkilla hat geschrieben:Q-Schrauber hat geschrieben:dem TÜV ist mein Krümmer noch nicht aufgefallen

[quote="erhobener Zeigefinger]

könnte aber einem Gutachter auffallen, falls es um einen Unfall (mit Personenschaden und/oder üppigem Sachschaden) geht
r[/quote][/quote]
Wenn es danach geht dann dürfen hier wohl 80% der DR´s niemals in eine Unfall auf öffentlichen Stassen verwickelt sein, außerdem muss der Unfall IMHO ursächlich mit dem beanstandetem Teil zusammenhängen

Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 18:13
von Dumbo 2004
Wenn es danach geht dann dürfen hier wohl 80% der DR´s niemals in eine Unfall auf öffentlichen Stassen verwickelt sein,
Das dürfte sogar über die 80% Hürde hinauslaufen...
Drum hab ich ja auch geschrieben, dass das jeder für sich selbst entscheiden solll.
Schließlich sind wir alle alt genug, und das Netz ist voll von weisen Ratschlägen, und Fallbeispielen.
In diesem Sinne:
Immer ´ne handbreit Dreck unter den Stollen

Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 21:23
von dicker
Dumbo 2004 hat geschrieben:Wenn es danach geht dann dürfen hier wohl 80% der DR´s niemals in eine Unfall auf öffentlichen Stassen verwickelt sein,
noch extremer dürfte es bei der Müllabfuhr sein
denn ich behaupte mal das
nicht eine Enduro von KTM, Auspuff technisch legal auf deutschen Straßen unterwegs ist
weil, wer will schon mit 12-17PS unterwegs sein
und weiter hin ist der Auspuff kein Sicherheitsrelevantes Teil, hat bei meiner Tl 1000 kein Schw. interessiert
es sei denn er war nachweißlich Unfallursächlich
MfG. Holger
Re: Krümmer eintragungspflichtig?? Krümmerauswahl...
Verfasst: 30.12.2014 22:16
von ThomasD
Zur Aufklärung: Der Krümmer ist das einzige Teil der Abgasanlage, das keiner gesetzlichen Regelung unterliegt. Es existiert quasi eine Gesetzeslücke - der Krümmer wurde "vergessen". Demnach können auch Krümmer mit größerem Durchmesser ohne irgendwelche Folgen verbaut werden. Unglaublich hier in D, aber wahr.