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Verfasst: 15.06.2011 16:20
von MxRider
hy habe mal ne frage ist es zwingend notwendig eine Andere Gabel eintragen zu lassen habe vor eine KTM Lc4 gabel zu verbauen ;)

Verfasst: 15.06.2011 17:22
von bademeister
Zwingend notwendig ist das in deutschland schon, da ist alles geregelt. Nach einbau ist die ABE des fahrzeugs erloschen, und somit nicht verkehrssicher....

..... aber, wenn der umbau der gabel vernünftig gemacht ist, sprich passt das mit dem lenkanschlag/einschlag, freigängigkeit etc.... kann man soetwas eintragen lassen, ist ja bei der KTM gabel sogar eine Fahrwerksverbesserung! ---Einzelabnahme---

MEINE meinung: ich würde sie nicht eintragen lassen sondern und so rumfahren. mein tüv hier merkt sowas nicht. und mit der polizei glaube ich auch nicht. ich könnte damit sehr gut leben.vorrausgesetz es ist vernünftig eingebaut!

gruß tobi

Verfasst: 15.06.2011 18:22
von MxRider
naja ok aber wenn der TÜV die doch bemängelt dann habe ich schlächte karten was für eine hast du denn dran

Verfasst: 15.06.2011 23:45
von bademeister
ich habe die "originale" USD von der shc an meiner us-dr,... hier haben auch einige andere gabeln drinne, wie die der suzuki rm 250 oder ähnlich... gib mal inner suche ein.

Verfasst: 16.06.2011 01:09
von ThomasD
Ob es zwingend notwendig für Dich ist, kannst nur Du selbst Dir beantworten. Rechtlich gesehen ist es definitiv erforderlich. Durch einen Fahrwerksumbau erlischt die Betriebserlaubnis. Willst Du es legal machen, spreche am besten vorab mit Deinem TÜV-Prüfer und kläre ab, was er verlangt.

Verfasst: 19.06.2011 12:05
von MxRider
also die Achse passt schon mal muss ich nur sehen wie es mit dem Steuerrohr aussieht aber denke das passt auch schon :clap: kennt jemand einen TÜV in der nähe
von Kassel muss aber schon in Thüringen sein die sollen da nicht so streng sein mit umbauten :D