Verfasst: 07.01.2011 13:03
Hallo zusammen!
Hab zu dem Thema leider nix passendes mit der Suche gefunden.
Da ich jetzt nen zweiten Radsatz habe und die DR demnächst wieder unterwegs sein wird, hätt ich mal ne Frage zu den zulässigen Reifengrößen und deren Eintragung.
Derzeit habe ich Pirelli MT21 in 90/90 21 und 120/80 18 drauf. Eingetragen sind nur die serienmäßigen 80/100 21 und 110/90 18.
Auf den neuen Felgensatz sollen dann ?richtige? Enduroreifen ala Scorpion Pro oder Heidenau K69/K74 drauf.
Allerdings gibts die ja nur in 120/90 18.
Eher straßenorientierte Reifen gibts aber fast nur in 120/80 18.
Muss ich jetzt beide Reifengrößen eintragen lassen? Wollte zumindest die 120/80er eintragen lassen, weil ich damit überwiegend auf der Straße unterwegs bin und man da doch mal in ne Kontrolle kommen könnte.
Dann müsste ich ja praktisch mit beiden Radsätzen antanzen und teuer wird das sicher auch.
Oder muss ich die Größen gar nicht eintragen lassen, weil die ja eh in dem Gutachten von Suzuki drin stehen? Oder ist das nur zur Vorlage beim TÜV damit man die Größen eingetragen bekommt?
Für die Pirelli MT21 gäbs ne Freigabe in 120/90 und die MT90 in 120/80. Die müsst ich dann nicht eintragen lassen oder?
Ändert sich durch den 90er Querschnitt hinten die Übersetzung?
Hab deswegen die 120/80 genommen, weil da ja der Umfang gleich bleibt zu 110/90.
Blick da leider nicht so durch und möchte zumindest nicht total illegal unterwegs sein in der neuen Saison...
Danke und viele Grüße,
Markus
Hab zu dem Thema leider nix passendes mit der Suche gefunden.
Da ich jetzt nen zweiten Radsatz habe und die DR demnächst wieder unterwegs sein wird, hätt ich mal ne Frage zu den zulässigen Reifengrößen und deren Eintragung.
Derzeit habe ich Pirelli MT21 in 90/90 21 und 120/80 18 drauf. Eingetragen sind nur die serienmäßigen 80/100 21 und 110/90 18.
Auf den neuen Felgensatz sollen dann ?richtige? Enduroreifen ala Scorpion Pro oder Heidenau K69/K74 drauf.
Allerdings gibts die ja nur in 120/90 18.
Eher straßenorientierte Reifen gibts aber fast nur in 120/80 18.
Muss ich jetzt beide Reifengrößen eintragen lassen? Wollte zumindest die 120/80er eintragen lassen, weil ich damit überwiegend auf der Straße unterwegs bin und man da doch mal in ne Kontrolle kommen könnte.
Dann müsste ich ja praktisch mit beiden Radsätzen antanzen und teuer wird das sicher auch.
Oder muss ich die Größen gar nicht eintragen lassen, weil die ja eh in dem Gutachten von Suzuki drin stehen? Oder ist das nur zur Vorlage beim TÜV damit man die Größen eingetragen bekommt?
Für die Pirelli MT21 gäbs ne Freigabe in 120/90 und die MT90 in 120/80. Die müsst ich dann nicht eintragen lassen oder?
Ändert sich durch den 90er Querschnitt hinten die Übersetzung?
Hab deswegen die 120/80 genommen, weil da ja der Umfang gleich bleibt zu 110/90.
Blick da leider nicht so durch und möchte zumindest nicht total illegal unterwegs sein in der neuen Saison...
Danke und viele Grüße,
Markus