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Verfasst: 25.06.2009 13:42
von Humpf
Guten tag liebe Gemeinde,

ich träume gerade so ein bisschen vor mich hin, was ich alles so gerne machen würde an meiner Dr.
Aber wie sieht das bei so Schönheits-op's mit den Blaukitteln aus?
KAnn ich da einfach jedes Beliebiger Heck dran machen ohne dass es da komplikationen gibt, solang das Kennzeichen ordnungsgemäß hängt und alles Beleuchtet ist? Wie sieht das mit Eigenbau Kennzeichhaltern aus?
Sind Plastics überhaupt Eintragungs oder ABE pflichtig?


Gruß
Humpf

Verfasst: 25.06.2009 13:57
von Matthias
Zitat (Humpf @ Donnerstag, 25.Juni 2009, 13:42 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Aber wie sieht das bei so Schönheits-op's mit den Blaukitteln aus?
KAnn ich da einfach jedes Beliebiger Heck dran machen ohne dass es da komplikationen gibt, solang das Kennzeichen ordnungsgemäß hängt und alles Beleuchtet ist?
Ja.

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Wie sieht das mit Eigenbau Kennzeichhaltern aus?
Kannst du ohne Probleme verbauen.

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Sind Plastics überhaupt Eintragungs oder ABE pflichtig?
Nein.

Verfasst: 25.06.2009 15:45
von herrpe
Zitat (Matthias @ Donnerstag, 25.Juni 2009, 13:57 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Zitat (Humpf @ Donnerstag, 25.Juni 2009, 13:42 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Aber wie sieht das bei so Schönheits-op's mit den Blaukitteln aus?
KAnn ich da einfach jedes Beliebiger Heck dran machen ohne dass es da komplikationen gibt, solang das Kennzeichen ordnungsgemäß hängt und alles Beleuchtet ist?
Ja.


... aber:
(1) das rücklicht muss e-prüfzeichen für brems- und normales rücklicht haben
(2) rückstrahler darf nicht fehlen (natürlich auch nur echt mit e-prüfzeichen)
(3) das kennzeichen darf nicht flacher als 30° angebracht sein
(4) für nach deutschem recht zugelassene krafträder gilt, dass das hintere schutzblech das hinterrad bis mindestens 15cm über der verlängerten waagerechten ausgehend von der hinterradachse abdecken muss; für kräder, die nach eg-recht zugelassen sind, gilt diese regel nicht (gleichwohl interessiert das nur die wenigstens prüfer, das gleiche gilt für den 30°-winkel: aber das ist es, woran sich so ein blaukittel - wenn er will - hochziehen bzw. aufrichten kann...)

bezüglich der punkte 3 und 4 weiß ich ziemlich genau, wo ich nicht mehr zum tüv fahren brauch ... bei anderen keine probleme mit 45°-winkel und offenem saal ...

lg, p

Verfasst: 26.06.2009 10:58
von Elliot
Ich habe diese etwas altertümliche Acerbisrücklichtvariante dran. Das Licht hat ein e und die Kennzeichenbeleuchtung integriert. Das Kuchenblech sitzt auf der vorgesehenen Plastikplatte. Der Winkel ist dadurch nicht sooo dramatisch, als wenn das Blech direkt auf dem Fender unter dem (eigentlich formschöneren) Originalrücklicht säße (was aber keine Kennzeichenbeleuchtung hätte). Die Variante (eigentlich am besten, vor allem mit Sportkennzeichen) sieht man sehr häufig in ländlichem Raum, wo die Blaukitteldichte nicht so dramatisch ist. Deshalb hab ich es anders gemacht.
Originalzustand mit riesiger Abdeckung des Hinterrades und extra KeZeBeleuchtung macht ja Sinn wie sitzend pink..n : , spritzt nichts rum, sieht aber blöd aus.

Und übrigens: wenn man genau liest: es gibt ein Recht auf kleine Kennzeichen ohne Aufpreis! Laßt euch nix von den Zulassungsämtern einreden! Der Gesetzestext sagt aus, das Kfz mit kleinen KeZe zu versorgen sind, deren Bauart das erfordert. Und zuerst werden da Krafträdder genannt. Alles andere ist Abzocke und Verars...ung.

Die Macht des gesunden Halbwissens. Hab ich im Frühling im Spinner gelesen. Aber verbummelt...

Verfasst: 26.06.2009 11:40
von ThomasD
Zitat (Elliot @ Freitag, 26.Juni 2009, 10:58 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Und übrigens: wenn man genau liest: es gibt ein Recht auf kleine Kennzeichen ohne Aufpreis!
Kannst Du vergessen. Denn: Es gibt auch einen definierten Mindestabstand der Heckblinker zueinander. Der ist aber so groß, dass selbst das größte Kuchenblech dazwischenpasst. Einzig wenn bauartbedingt das Kennzeichen die Auspufföffnung verdecken würde oder z.B. bei klassischen Fahrzeugen eine Verlegung der Blinker nicht möglich ist, dann kannst Du versuchen, ein kleines Kennzeichen zu erlangen.

Verfasst: 27.06.2009 12:53
von Elliot
Ich werde mich nicht streiten, denn ich hab die Formulierung wie gesagt nicht mehr vor der Nase. Bin mir trotzdem sicher, da ich mich erinnere, dass noch zwei weitere Mopetenfahrer das Heft zeitgleich gelesen haben und wir direkt darüber gesprochen hatten.