Reifen

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Humpf
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Beitrag von Humpf »

HAllo zusammen!
Bin neu hier im Forum und seit ner Woche stolzer BEsitzer einer 93er DR 350 :)

Bitte erschlagt mich nicht direkt, ich weiß dass das Thema Reifen hier oft angesprochen wird und über die suche konnte ich schon einiges finden.
LEider bin ich jetzt total verwirrt, welche Reifen ich jetzt eigentlich auf meine DR darufziehen darf.

IM Fahrzeug schein steht folgendes:
80/100-21 51P
110/90-18 61P
UNd unten der Satz " Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" darüber hab ich auch was gelesn hier im Forum aber was heißt das jetzt konkret? ich steh da irgendwie auf dem Schlauch.

Im Brief steht garnichts von reifen,in den neuen steht ja kaum noch was drin, aber ich hab noch einen alten brief, der zusätzlich noch:
90/90-21 54P
120/90-18 65P

außerdem unter Bemerkungen:
120/80-18 62P

KAnn man sich die schen aus dem alten brief (der ja ungültig ist) einfach in den neuen eintragen lassen, bzw. in den neuen Fahrzeugschein? Der Vorbesitzer hatte seinen brief zeitweilig verloren und vergessen das beim ausstellen eines neuen briefs mit eintragen zu lassen.
ICh hoffe ich hab in der Suche nichts übersehen was das alles erklärt!


Viele Grüße
Humpf
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Funkystein
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Beitrag von Funkystein »

Hallo,

eine konkrete Antwort würde mich auch interessieren.
Bei mir hat man gesagt, "alten Brief(Kopie) einfach mitnehmen"
Das kann es doch nicht sein.

Gruß
Frank
Clinique et pharmacie viagrasansordonnancefr.com le choix des francais
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Mckoob
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Beitrag von Mckoob »

Hi.

In dem neuen Brief brauch nur eine Reifengröße eingetragen sein.
Die anderen darfst du aber ruhig fahren. Die Polizei hat die Beweispflicht, nicht du.
Trotzdem würde ich eine Kopie mitnehmen......besser ist das.
Im Zweifelsfall erkundige dich bei dem Straßenverkehrsamt/Bürgerdiensten.
Gruss
Carsten
Humpf
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Beitrag von Humpf »

Darf ich dann auch alles an Reifen fahren, was den Dimensionen entspricht und ne Straßenzulassung hat? Oder müssen die trotzdm von Suzuki freigegeben sein (wo mir dann vermutlich mein Reifenhändler dann drüber Auskunft geben kann?)?


Gruß
Samuel
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Mckoob
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Beitrag von Mckoob »

Ich habe keine Markenbindung im Brief eingetragen, d.h. ich darf fahren, was der Größe entspricht.
Aber keine Mischbereifung.............
Gruss
Carsten
derMarkus
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Beitrag von derMarkus »

Unter Mischbereifung versteht man laut Gesetz nur:

Radial und Diagonalreifen auf einer Achse!!!

Beim Motorrad ist es teilweise üblich vorne und hinten einmal Diagonal und Radialreifen zu haben.

Wenn du 2 verschiedene Profile bzw. Marken beim Moped drauf hast ist es in der Regel dem TÜV völlig egal.
DR 350 umbau und verbesserungs Fetischist.
Bald ist der Einspritzerumbau abgeschlossen... Oder doch nicht, da ich erstmal wieder anderes zu tun habe...
herrpe

Beitrag von herrpe »

Zitat (Mckoob @ Samstag, 13.Juni 2009, 20:15 Uhr)BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> In dem neuen Brief brauch nur eine Reifengröße eingetragen sein.
Die anderen darfst du aber ruhig fahren. Die Polizei hat die Beweispflicht, nicht du.
hi, wenn du den spruch "reifenfabrikatsbindung gemäß allgemeine betriebserlaubnis beachten" drin stehn hast, bist du in der beweispflicht. und nun versuch mal, mit den eingetragenen größen noch reifen zu kriegen. außerdem "brauch" in den neuen brief nicht nur eine größe drin stehen, sondern es passt einfach nur eine rein!!! dass die alten eintragungen nicht mehr drin stehen, ist ne sauerei. schade, dass der vorbesitzer an dieser stelle gepennt hat ... die alten briefe mitschleppen, versuchs. aber was ist in fünf oder zehn jahren?

mischbereifung kann jeder fahren, der keine fabrikatsbindung hat, weil wegen siehe vorredner. mtorräder ham nun mal zwei achsen, und auf jede passt nur ein reifen drauf, bei den meisten zumindest...
derMarkus
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Beitrag von derMarkus »

Ja nu es gibt keine Reifenfabrikatsbindung bei der DR zumindest stellt dir jeder Hersteller ne Reifenfreigabe aus von daher ist dieser Satz aus alten Zeiten vergangenheit, nur die größe muss stimmen.
DR 350 umbau und verbesserungs Fetischist.
Bald ist der Einspritzerumbau abgeschlossen... Oder doch nicht, da ich erstmal wieder anderes zu tun habe...
Humpf
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Beitrag von Humpf »

Das bedeutet aber dann dass ich bei ner Kontrolle auf jeden Fall die Reifenfreigabe vom Hersteller brauche, falls die netten Kollegen in grün querstellen?


Gruß
Humpf
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Dumbo 2004
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Beitrag von Dumbo 2004 »

Gab es im DR-Portal nicht mal `ne Reifenfreigabe zum download :think:
Bis dann dann
Dumbo


Der, der mit Hajo´s Hillclimb-Bitch
den Hillclimb 2006 in Dreckenach gewonnen hat, ihn sich 2008 erneut erkämpft hat, 2009 wieder die größte Weite erziehlt hat, von dem Damenteam überrollt wurde, und somit den Pechvogel des Wochenendes errungen hat

http://www.barneys-grill.de
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