Hallo, ich habe selber auch vor 2 Jahren eine DR350 aus Luxemburg gekauft und hier zugelassen.
Ist eigentlich kein Problem, solange bei der Vollabnahme die Werte für das deutsche Modell eingehalten werden.
Ich hatte zum Tüv einfach einen Auszug aus dem Werkstatthandbuch dabei, wo die Vergaser-Abstimmungen (Düsen und Nadeln) der BeNeLux-Version und der DE-Version drinstanden.
Ausserdem hatte ich mal eine paar Briefkopien diverser DRs dabei.
Brauchte ich eigentlich gar nicht - und eine COC habe ich auch nicht gebraucht.
Die COC soll ja im Prinzip nur die Vollabnahme unnötig machen.
Zitat BOX_SELECTÂ Â Â BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Bei Gebrauchtwagen:
 1. Der Antragsteller hat die Verfügungsberechtigung anhand der Originalrechnung bzw. eines Kaufvertrages nachzuweisen.
 2. Vorlage des bisherigen Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war, oder einer eidesstattlichen Versicherung des letzten Halters über den Verlust des Fahrzeugbriefes; ggf. vorhandene ausländische Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder.
 3. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung aus Staaten außerhalb der EU. (Auch bei im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräften und ihrer Mitglieder) (Mitgliedsstaaten der EU sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern )
 4. Bescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, sog. KBA-Abfrage (Unbedenklichkeitsbescheinigung) - Onlineabfrage durch das Straßenverkehrsamt Aachen.
 5. Wird ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt Aachen zugelassen, werden die ausländischen Fahrzeugdokumente und Kennzeichenschilder eingezogen.
 6. Wenn vorhanden, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EG-Typ-Genehmigung), ansonsten Vollgutachten (Gutachten nach § 21 StVZO) und AU-Bescheinigung.
 7. Weiter sind am Zulassungsschalter vorzulegen:
       - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
       - bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung undÂ
         Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
       - Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
         Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
         oder
         Zulassungsbescheinigung Teil II in Verbindung mit Datenbestätigung
         des Herstellers
         oder
         Datenbestätigung des Herstellers (wenn Hersteller keine
         Zulassungsbestätigung Teil II ausgestellt hat)
       - Vollmacht, wenn ein Beaufragter für Sie den Antrag stellt
       - Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
       - Angabe der Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) bei
         steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
 8. Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Das Straßenverkehrsamt Aachen leitet die ausgefüllte und unterschriebene Mitteilung an das Finanzamt Aachen in Verbindung weiter.
   In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten.
Quelle:
http://www.stva-ac.de/Dienstleistung/Me ... mport.html