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Verfasst: 15.02.2008 18:49
von Hirschi
Hallo Leute,

ich bin gerade dabei das Heck von meiner DR umzubauen.
Das hässliche Original-Rücklicht kommt weg, und ein nettes kleines LED Rücklicht mit Prüfzeichen (Breite 76mm, Höhe 16mm) soll hinten im Kotflügel angebracht werden.

Nun meine Fragen, damit der TÜV auch "geschmeidig" auf meinen Umbau reagiert :D

Kann ich das Rücklicht im Kotflügel verschwinden lassen, so dass das Rücklicht nur nach hinten abstrahlt, oder ist es pflicht, dass das Licht auch von der Seite zu sehen ist???

Das Rücklicht ist nicht dafür gedacht, dass es gleichzeitig als Nummernschildbeleuchtung dient.
Allerdings strahlt das Licht auch so nach unten ab, dass das Kennzeichen beleuchtet ist.
Reicht das aus???

Für Eure Hilfe wäre ich Euch dankbar.

Gruss,
Hirschi

Verfasst: 15.02.2008 19:56
von Anne
Hallo Hirschi;
es reicht eigentlich NICHT aus;
je nach Nettigkeit deines Prüfers gibt er dir dann bei Erhalt deiner Eintragung einen zusätzlichen Zettel mit, auf dem dann die "geringen Mängel" verzeichnet sind, die dir den Weg zu deiner Plakette nicht verlegen und die du ihm natürlich baldmöglichst zu beheben versprichst!
Probieren kann man es mal.
Gruß, Anne

Verfasst: 15.02.2008 20:32
von Hirschi
Hallo Anne,

danke für die Info.

Das mit den "geringen Mängeln" kenne ich.
Das steht alle 2 Jahre auf dem TÜV Bericht, da mein Kennzeichen nicht senkrecht angebracht ist :D

Dann werde ich mal mein Glück beim TÜV mal testen, da bin ich mal gespannt.

Verfasst: 15.02.2008 23:51
von vip
Kommt wahrscheinlich auf den Prüfer drauf an.
Ich hab mein Kennzeichen direkt unter der Original-Heckleuchte (also auch keine etxtra Kennzeichenbeleuchtung) und bin schon dreimal durch den Tüv gekommen, ohne jedwede Beanstandung.