Verfasst: 22.03.2006 20:57
au für motorräder
Die Abgasuntersuchung für Motorräder ist beschlossen und kommt zum 1.4.06 !
Quelle : www.abgasuntersuchung-motorrad.de
Die Abgasuntersuchung bei Motorrad wird zum 1.04.2006 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt müssen die meisten Motorräder im Zuge der Hauptuntersuchung ebenfalls die Abgasuntersuchung bestehen.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung wird beim Motorrad verzichtet, die Abgasuntersuchung findet im Rahmen der TÜV Hauptuntersuchung statt. Ohne bestandene Abgasuntersuchung gilt die TÜV Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Neben der eigentlichen Abgasuntersuchung wird im Rahmen der Untersuchung ebenfalls eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen ?
2- oder 4-Takt Motor mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ab Erstzulassung 01.01.1989
Welche Grenzwerte gelten ?
Der CO Wert darf folgende Grenzewerte nicht überschreiten:
Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit ungerelgtem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe. Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.
Wie muss gemessen werden ?
Es gibt bereits eine genaue Durchführungsbestimmung, die die Durchführung der Messung genau regelt.
Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:
- Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Vorgibt gilt als CO Grenzwert max4.5% Vol.
- Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
- Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe
- Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen
- Motordrehzahl erfassen
- CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen
Achja, die "Blaukittel" streichen für diese Dienstleistung zusätzlich 17,- Oirohs ein.
is da was drann,oder will uns da einer verarschen??
gruß mayk
Die Abgasuntersuchung für Motorräder ist beschlossen und kommt zum 1.4.06 !
Quelle : www.abgasuntersuchung-motorrad.de
Die Abgasuntersuchung bei Motorrad wird zum 1.04.2006 in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt müssen die meisten Motorräder im Zuge der Hauptuntersuchung ebenfalls die Abgasuntersuchung bestehen.
Auf eine eigenständige Abgasuntersuchung wird beim Motorrad verzichtet, die Abgasuntersuchung findet im Rahmen der TÜV Hauptuntersuchung statt. Ohne bestandene Abgasuntersuchung gilt die TÜV Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Neben der eigentlichen Abgasuntersuchung wird im Rahmen der Untersuchung ebenfalls eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird in Form einer Ergänzungsuntersuchung das Nahfeldgeräusch (Standgeräusch) des Kraftrades überprüft.
Welche Motorräder müssen die Abgasuntersuchung machen ?
2- oder 4-Takt Motor mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ab Erstzulassung 01.01.1989
Welche Grenzwerte gelten ?
Der CO Wert darf folgende Grenzewerte nicht überschreiten:
Bei Fahrzeugen ohne Katalysator bzw. mit ungerelgtem Katalysator: 4,5 % vol. bzw. Herstellerangabe Bei Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator: 0.3% vol. bzw. Herstellerangabe. Oft wird die Frage gestellt, welche Grenzwerte gelten für Fahrzeuge, deren original Schalldämpfer mit KAT durch einen Austauschschalldämpfer ohne KAT jedoch mit E-Prüfzeichen ausgetauscht wurden. Ganz klare Aussage: es gelten die Grenzwerte für KAT Version, denn damit wurde das Fahrzeug homologiert.
Wie muss gemessen werden ?
Es gibt bereits eine genaue Durchführungsbestimmung, die die Durchführung der Messung genau regelt.
Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:
- Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Vorgibt gilt als CO Grenzwert max4.5% Vol.
- Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C
- Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe
- Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen
- Motordrehzahl erfassen
- CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen
Achja, die "Blaukittel" streichen für diese Dienstleistung zusätzlich 17,- Oirohs ein.
is da was drann,oder will uns da einer verarschen??
gruß mayk