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Verfasst: 10.03.2006 16:04
von GsM bM
Hallo,

ich habe eben in einem Fahrzeugbrief gesehen, dass die DR mit 20 KW und einem Gewicht von 144 Kilo eingetragen ist. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich sie genauso gut, wohlgemerkt als FAHRANFÄNGER mit A beschränkt, auf 22 KW eintragen lassen kann, weil sie ja nen Leistungsgewicht von 0,152 hat und 0,16 erlaubt sind.
Lohnt sich die Umtragung?

Verfasst: 10.03.2006 18:42
von René
meinst du, sie leistet dadurch mehr? :zwinker: wohl kaum... :mopped:

lass es also bleiben, es kostet einfach nur schotter!
geh lieber mit deiner besseren hälfte :rolleyes: schön essen! haben alle mehr davon!

gruß
rene

Verfasst: 11.03.2006 01:16
von GsM bM
Ich hätte jetzt 2 Möglichkeiten, entweder ich würde

A) den originalen gedrosselten Vergaser besorgen und sie so auf 27 PS fahren

oder

B) den jetzigen entdrosselten Vergaser drinnenlassen und auch 30 PS eintragen.

Dass ich den entdrosselten Vergaser besitz hätte ich vielleicht schon was früher sagen sollen.
Bei dieser Leistungs/Gewichts-Regel gilt doch das Gewicht, das im Brief eingetragen ist oder?

Bessere Hälfte gibet momenten nich. Die Weiber nerven nur...

Verfasst: 11.03.2006 01:39
von ThomasD
Nur als Anmerkung: Du brauchst keinen kompletten gedrosselten Vergaser besorgen, es reicht der Austausch des Vergaserdeckels.

Verfasst: 21.03.2006 19:06
von GsM bM
Ja, das ist mir klar, aber ich finde nirgendwo einen einzelnen gedrosselten Vergaserdeckel und wenn ich mal nen Angebot finde, dann bezieht sich das auf den ganzen Vergaser.
Daher ...

Verfasst: 22.03.2006 08:13
von Gasmann
Hallo

Ich habe ja noch einen. Was willst denn Zahlen.

Gunnar