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Verfasst: 10.12.2005 12:41
von Xilef
Hallo, habe einen sehr guten Link zum Thema Sachmängelhaftung bei ebay gefunden.
Mir ist auch aufgefallen, dass bei -vorallem- privaten ebay Auktionen totaler Schwachsinn drunter steht, und so gut wie jeder Anbieter keine Ahnung von den Begrifflichkeiten und der tatsächlichen Rechtslage hat, da vermutlich aus Bequemlichkeit jeder dem anderen seinen Quark kopiert.
Thomas hat mich auf den Haftungssausschluss bei meiner aktuellen Auktion aufmerksam gemacht. Und deshalb habe ich mich damit mal genauer beschäftigt und ich weiß nun bescheid, wer will noch? Lesen: Ebay und das neue "EU-Recht"
Verfasst: 10.12.2005 14:05
von Leo
hi
wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist mit gewährleistung und so gemeint, dass der käufer dann das, von dir angebotene motorrad, bekommt wie es beschrieben ist. garantie ist freiwillig und du musst nicht mal sagen, dass du keine gibst, wenn du vorher nicht geschrieben hat, dass du garantie gibst, richtig?
gruß leonhard
Verfasst: 10.12.2005 14:25
von Xilef
Nicht ganz, bei der Gewährleistung oder besser gesagt Sachmängelhaftung, haftet man für Mängel die innerhalb eines Jahres an der veräußerten Sache auftreten. Ich nehm mal an, dass -beim Motorrad- Verschleißteile etc. damit nicht gemeint sind.
Die Sachmängelhaftung kann man entweder ausschließen, begrenzen oder erweitern.
Eine Garantie braucht man nicht ausschließen, da diese vom -privaten- Verkäufer sowieso freiwillig ist.
Ich habe auch bei keiner meiner bisherigen Auktionen die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, da ich bisher meistens Sachen verkauft habe, bei denen es einfach nicht nötig war. Wie auch auf der Homepage zu lesen ist, ich meine die Stelle mit dem Buch. Also wer die Sachmängelhaftung für ein Buch ausschließt, der ist einfach nur dumm oder eben schlecht informiert. Wobei man jemandem, der schlecht informiert einfach irgendetwas reinschreibt auch unterstellen kann, dass er dumm ist...
Ach ja, wenn man nun keine Haftung ausschließt, dann muss der Käufer allerdings auch erstmal auf die Idee kommen, dass eine Haftung besteht... Und wer bei ebay etwas gebrauchtes kauft, ein halbes Jahr später Probleme damit hat, der wird sich wohl kaum an den Verkäufer wenden, denke ich.
Verfasst: 10.12.2005 14:43
von Leo
ok, dann wäre das geklärt

also immer genau aufpassen, was man bei ebay schreibt.
Verfasst: 10.12.2005 15:22
von Xilef
Genau, sonst macht man sich zum Trottel und im blödesten Fall formuliert man es so, dass man am Ende doch haften muss...
Und bei Artikeln wie Bücher, einzelne Motorradteile, oder ähnliches braucht man nichts zu schreiben.
Verfasst: 10.12.2005 15:33
von Leo
und wenn man dann jemanden als käufer hat, der sich damit auskennt und sein "recht" dann nutzt, steht wie n idiot da.
also wenns nicht nötig ist, gleich weglassen.
Verfasst: 10.12.2005 16:06
von ThomasD
Niemand steht als Trottel dar, nur weil er eine rechtlich korrekte Formulierung zum Ausschluss von Gewährleistung und Rückgabe bei Privatverkauft hinzugefügt hat. Egal was verkauft wird! Bei meinen Auktionen steht das immer drunter und gut ist
Schreibst Du es nämlich nicht drunter, kommt zu 100% irgendein Vollspacken daher, der Dir meint, Ärger machen zu müssen

Verfasst: 10.12.2005 16:26
von buspilot
Unter meinen Auktionen steht immer: "Die Auktion ist rein privat. Daher ohne jegliche Gewährleistung." Das ist richtig und für jeden zu verstehen.
Gruß, Jo
Verfasst: 10.12.2005 18:28
von Xilef
Ich meine nur man steht als Trottel da, wenn man irgendeinen Schmarn hin schreibt, dessen Bedeutung einem nicht klar ist

Verfasst: 10.12.2005 21:28
von buspilot
Ja... und wer steht schon gerne als Trottel da
Aber ich hab 4 Jahre lang einen Onlineshop geleitet... da weiß man schon was Fernabsatzgesetz / Kaufrecht bedeuten ...
Aber bei Laien gibt es hier genauso viele Irrtümer wie bei Gewährleistung vs. Garantie
Gruß, Jo
Mehr zum Gewährleistungsausschluß