@derMarkus
@Dakaristi
Soeben kam folgende Meldung im Radio:
Gemäß einer in Planung stehenden neuen EU-Richtlinie betreffend sogenannter „Enduro-Motorräder“ mit einem Hubraum von über 125 ccm zieht Brüssel ab dem 1.08.2016 ein generelles Verbot von grobstolligen Geländereifen bei straßenzulassungsfähigen Motorrädern rückwirkend ab dem Baujahr 1984 in Betracht.
Dem Entwurf zu Folge liegt als Begründung eine zu hohe Lärmentwicklung vor, verbunden mit einer kontinuierlich abnehmenden Haftung der Gummimischungen bei ansteigender Abnutzung der Bereifung, in Verbindung mit der Erhöhung des Abrollgeräusches, und der in den letzten Jahren ansteigenden Motorleistungen bei hubraumstarken Motoren bis weit über 95 KW
Als Erweiterung der neuen EU-Richtlinie hat Brüssel noch einen weiteren Hammer in der Schublade liegen:
Auf Grund von europaweit immer mehr auftretenden Flurschäden durch geländegängige Zweiräder mit Verbrennungsmotoren machten sich wohl einige Spezialisten ernsthafte Gedanken darüber wie sie diesen Naturfrevel Einhalt gebieten können. Der Vorschlag des EU-Kommissariats ist fast schon als grotesk anzusehen:
Zur Diskussion steht eine Verringerung der Federwege bei Geländemotorrädern ab dem Baujahr 1970 auf generell 140 mm.
Nachrüstzwang mit Überprüfung und Eintragung durch anerkannte Kfz-Prüfstellen ( in D z.B. TÜV ) soll verpflichtend bis zum 1.03.2017 werden.
Geltungsbereich für alle zugelassenen Enduromotorräder.( Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgenommen )
Offensichtlich wird jetzt wohl europaweit Front gegen Enduristen gemacht.....mich würde es wundern wenn Deutschland NICHT mit macht - bestes Beispiel für solcherlei Kapriolen war ja die letzte Reform des Waffengesetzes, Stichwort $ 42 A - "Einhandmesser".
Was soll das noch werden?
Wieder einmal mehr schert Brüssel alle über einen Kamm, selbst die kleinsten müssen büßen, für das was einige wenige verbockt haben.....traurig ist sowas...armes Europa.