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Verfasst: 10.11.2005 21:04
von ducky
in zukunft bieg ich mir mein kennzeichen auch etwas hoch und werds nach der nächsten dreckfahrt nicht mehr so sauber putzen...
nur mal so nebenbei, genau das hat meinen kumpel 80 euro und einen punkt in flensburg gekostet
Verfasst: 10.11.2005 21:05
von Leo
was hat deinen kumpel 80 € und n punkt gekostet? das hochbiegen und nicht sauber machen, oder die kamera?
Verfasst: 10.11.2005 21:11
von ducky
für das verbogene nummernschild hat er zahlen müssen
Verfasst: 11.11.2005 11:50
von thomas
also,grundsätzlich ist der kläger in der beweispflicht !
jeder hat ein verweigerungsrecht was die belastung von familienangehörigen
betrifft.
bedeutet dass man mehrere potentielle fahrer innerhalb der familie nennen kann,
aber nicht nachweisen muß wer gefahren ist.
schlimmstenfalls gibts ein fahrtenbuch für das zugelassene fahrzeug.
karre abmelden,neu zulassen,somit neue nummer und kein fahrtenbuch mehr.
beide varianten funktionieren (mußte leider schon davon gebrauch machen),allerdings muß jeder selbst entscheiden ab welcher bußgeldhöhe er sie anwandt.
weitere möglichkeit bei bekannten im ausland: tatbestand an ausländischen bekannten weiterbelasten. er zahlt zwar die kohle (die man ihm zurückerstatten kann),bekommt aber keine punkte....
also freunde.......nur mut

Verfasst: 11.11.2005 17:25
von René
schlimmstenfalls gibts ein fahrtenbuch für das zugelassene fahrzeug.
ich habe nen Bekannten, der Polizist ist, schonmal danach gefragt, wie das in strittigen Fällen gehandhabt wird, er meinte nur das das Führen eines Fahrtenbuches praktisch nie angeordnet wird, weil es den Aufwand nicht wert wäre, und da die Personaldecke sowieso etwas dünn wäre, käme sowas praktisch nie zum Einsatz
dies soll aber zu nichts verbotenem animieren
und das meine mit vollem Ernst
Gruß
René