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Verfasst: 18.10.2007 17:03
von Anne
Hallo, ich muss neulich auch mal wieder zum Tüv, und das jetzt wirklich mal in Angriff nehmen.
Das letzte mal hat der Prüfer der KÜS mir anstandslos die Plakette gegeben, mit dem Zusatz, dass das mit dem Kennzeichen so ja wohl nicht geht (ist zu flach und ne Beleuchtung dürft ich ihm auch mal spendieren) und das mit dem fehlenden Spritzschutz müsse ich auch noch einfach nachholen, kein Problem.
Jaja, klar, bau ich gleich an, Danke
Verfasst: 18.10.2007 21:59
von ThomasD
Nur mal so als Hinweis zur fehlenden Kennzeichenbeleuchtung: Da kann Euch richtig an den Karren gefahren werden... Hier ist nachzulesen, dass das "Abschalten der Beleuchtung, um Ablesen des Kennzeichens zu verhindern" eine Straftat gemäß § 22 StVG ist. Also Kennzeichenmißbrauch. In Falle einer komplett entfernten Beleuchtung könnte also durchaus davon ausgegangen werden, dass die Erkennbarkeit des amtlichen Kennzeichens in rechtswidriger Absicht beeinträchtigt werden sollte.
Verfasst: 18.10.2007 23:05
von buspilot
in §22 Abs. 1 Satz 3 steht:
1) Wer in rechtswidriger Absicht
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich denke, das Kennzeichen als solches ist ja noch problemlos erkennbar.
Verfasst: 18.10.2007 23:17
von ThomasD
Zitat (buspilot @ Donnerstag, 18.Oktober 2007, 23:05 Uhr)BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END--> Ich denke, das Kennzeichen als solches ist ja noch problemlos erkennbar.
Tags ja, aber die Beleuchtung dient der Erkennbarkeit bei Nacht. Muss letztendlich jeder selbst wissen, was er macht.
Verfasst: 19.10.2007 08:14
von buspilot
Das stimmt natürlich...
Aber da ich eigentlich nie Nachts fahre, sehe ich das nicht als Problem.
Verfasst: 19.10.2007 13:02
von vip
Zitat (ThomasD @ Donnerstag, 18.Oktober 2007, 20:59 Uhr)BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Kennzeichenmißbrauch
gleiches gilt, wenn man das Kennzeichen leicht um den Koti biegt, damit es nich ganz so im Abgasstrahl hängt und auf n pissiges grünes (neuerdings auch blaues) Männchen trifft. Und das wird richtig teuer.
*aus erfahrung sprech*
Verfasst: 19.10.2007 15:41
von René
Ich fahr dann ma besser ohne, habs verloren
