Zitat (Heiko123 @ Mittwoch, 13.Oktober 2010, 20:18 Uhr)BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->.. mit der Anbauabnahme beim TÜV --> dad kostet wieder unnötig Geld

Laut Auskunft der Zulassungstante hier nicht, sofern man schon die neuen Fahrzeugpapiere mit dem Satz "Reifenfreigabe gemäß ABE beachten" drin hat:
Zitat BOX_SELECT BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->
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Sie haben mir bei der Zulassung am Donnerstag für die Suzuki DR350 SK42B
den Punkt "Ziff.23: Ww 110/100-18 64P" aus dem alten Fahrzeugbrief
sozusagen durch "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten"
ersetzt.
Nachdem ich die Reifenfreigaben/Betriebserlaubnis bei Suzuki eingesehen
habe, hierzu noch eine Frage ergeben: Wenn ich mir die Betriebserlaubnis
Seitens Suzuki
(
http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx_mc ... _SK42B.pdf)
ansehe, fallen dort alle alternativen Bereifungen unter Ziffer 6:
6 Wenn eine Reifengröße nicht in den Papieren aufgeführt ist, ist eine
Anbauabnahme durchzuführen (siehe Hinweise)
Für mich sieht das nun so aus, dass wenn ich einen Reifen der obigen
Dimension aufziehen lassen würde, ich noch einmal zur Abnahme vorfahren
müsste - was mit dem alten Schein ja nicht der Fall gewesen wäre.
Hat sich hier die Rechtslage mittlerweile so geändert, dass mittlerweile
keine Abnahme mehr für sämtliche alternativen Reifendimensionen
notwendig ist?
die von Ihnen genannte Größe ist in der allgemeinen Betriebserlaubnis
genannt, d. h. hierfür muss keine Abnahme erfolgen. Das ist mit dem Satz
"Reifenangabe gemäß Betriebserlaubnis beachten" abgedeckt.