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Verfasst: 19.05.2007 22:47
von vip
Ich weiß nich, ich bin kein Anwalt, aber nach deutschem recht anscheinend schon

Verfasst: 20.05.2007 01:57
von PIET
Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->  moment mal: heißt das, dass mein kennzeichen ruhig etwas steil stehen darf, dass das keinen mehr interessiert?

nein, heißt es nicht, das haben wohl einige von euch gehofft, aber nicht in Zeiten der EU :P

also ich habe heute mal nachgefragt / nachgeforscht im DEKRA Rechner meines Bruders

-richtig ist, das der §60 nicht mehr gilt
-ABER: im Beschluß zur Aufhebung des §60 steht, dazu Verordnung 2 blabla bla
lange Rede kurzer Sinn, für den Kennzeichenwinkel bleibt alles beim alten, da die alten EWG Gesetze von 93/94 wieder gelten

-die Neuregelung bezieht sich zB auf 125er Motorräder, da darf man nun auch bei offenen kleine Kennzeichen haben (früher nur für max80km/h) und auf Oldtimerkennzeichen, wofür ich mich nicht weiter interessiert habe

so hab ich das jedenfalls verstanden

hier für die leute die das wirklich interessiert
Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->2. bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85)

Zitat BOX_SELECT   BOX_EXPANDCODEBOX_DIV_END-->Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.



alle Klarheiten beseitigt? ;)

Verfasst: 20.05.2007 09:28
von endurovolker
Wegen der fehlenden Kennzeichenbeleuchtung wird der TÜV aber meckern.
Gruß Volker

Verfasst: 20.05.2007 12:14
von vip
Danke PIET