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Verfasst: 21.04.2007 00:09
von Lexx
naja hat ja nichts gebrannt erstma abwarten was die freunde in grün jetzt sagen

Verfasst: 21.04.2007 09:13
von Kobun
ich denke, es bleibt bei einer "Ordnungswidrigkeit", da hat die Polizei weniger was mit zu zun, eher das zuständige Amt... ist wie "falsch parken"

bin mal einen Geh-Weg langgefahren und da hat mich einer angezeigt...
du kannst die Sache auch ablehnen, sollen sie dir das doch erstmal beweisen, oder hat der Förster dich per Video aufgenommen oder ein Photo gemacht?
Verfasst: 21.04.2007 12:49
von XunderBird
Ich will nochmal grad auf den §22 StVG zu sprechen kommen.
Darin steht, dass
"das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Das heißt doch aber, wenn ich jetzt das Nummernschild mit Dreck beschmiere (ist ja so üblich), auch gegen diesen Paragraphen verstoße, da ich das Nummernschild in "seiner Erkennbarkeit beeinträchtige."

Wäre dann ja das gleiche wie Abkleben oder Zuhängen. Was meint ihr?
Verfasst: 21.04.2007 15:02
von jack warrior
na zuhängen wenn du in der lage bist sobald du auf der strasse bist das nummernschild wieder lesbar zu machen seh ich kein problem . und ihm wald nur wenn dich die polizei dort anhält. der förster hat ja keine befungnis deine papiere zu verlangen.
was auch geht eine ecke des nummernschilds hochbiege, so das ein buchstabe nicht lesbar ist oder 2 und gut. wenn dich dann ein bulle anhält biste umgefallen mit dem bike dabei ist das nummernschild krumm.
oder für die ganz raffinierten bastler: scharnier einbauen zum hochklappen. bekannte haben das mit druckluft noch betrieben sprich in den wald rein, knopf drücken zack hochgeklappt aus dem wald raus zack runtergeklappt *g
Verfasst: 21.04.2007 15:34
von ThomasD
Der Knackpunkt bei all diesen Aktionen ist, dass sie Dir den Vorsatz erstmal nachweisen müssen. Bei nem verdreckten Nummernschild und verdreckter Karre wird das schwierig. Bei verdrecktem Schild und blitzsauberer Karre, tja...
Verfasst: 21.04.2007 16:27
von Kobun
... ich habe noch jemanden gefragt, der das wissen könnte.
also: wenn es ein Zivilpolizist oder ein Förster ist, dem wird da meist geglaubt, so kommt es zu einer Anzeige. Da ist denn nichts mehr mit Beweispflicht, da das ja "Beamte - Staatsdiener" sind, die nicht lügen dürfen, rein beruflich schon nicht... wenn jemand also das Nummernschild aufschreibt der auf diese Berufsgruppe zutrifft, siehts da eher düster aus
Verfasst: 21.04.2007 16:40
von Dumbo 2004
...trotzdem bleibt es bei verdecktem, oder unkenntlich gemachtem Kennzeichen eine Straftat, die teuer werden kann...
Also lieber nicht inkognito fahren, und "nur" die Ordnungsstrafe kassieren
Bis dann dann
Dumbo
Verfasst: 21.04.2007 17:32
von Kobun
... immer schauen wo man am wenigsten zahlen muss wenn man es muss

Verfasst: 21.04.2007 18:20
von PIET
die Frage ist doch aber auch, ob dich der Förster identifiziert hat oder nur dein Motorrad, evtl. könntest du ja dann auch sagen, das es jemand anderes aus deiner Familie war und du ihn nicht belasten möchtest
Verfasst: 21.04.2007 19:45
von XunderBird

Mein Hund wars, nehmt die Dreckstöle mit...
