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Verfasst: 29.06.2004 16:21
von Jan
Kann mir jemand die ABE von dem Götz senden, wenn sie jemand zu Hause hat?!!
Verfasst: 29.06.2004 17:25
von Dirk
Ich glaube fast, dass einfach noch niemand die ABE hat, weil sich noch niemand den Topf in der ABE-Version gekauft hat!
Suche die ABE auch schon länger, bisher ohne Erfolg. Wer sie also hat, her damit! Danke.
Dirk
Verfasst: 13.07.2004 11:26
von René
hi!
so für alle, die die abe suchen!
werde mir den endtopf auf alle fälle bestellen, entweder ende diese woche oder anfang nächster woche
wie das mit der lieferzeit aussieht

?!
wenn ich das teil dann da habe, werde ich auch mal nach wochen, monaten, wenn nicht sogar jahren meinen scanner mal wieder anschmeißen und ihn über die abe rutschen lassen
allerdings nehme ich mal das wird dann schon noch ein paar wochen dauern, wechens der lieferzeit
nen kleinen "erfahrungs"bericht werde ich mir dann auch glaube ich nicht verkneifen können
werde meine kamera natürlich schwer bemühen, vielleicht gibts ja auch nen vorzeigbares video, on wie offroad
aber erstmal muss das ding (und meine neue steuerkette) kommen, angebaut werden, und ich natürlich auch zeit haben für all das zeugs was zu machen ist
gruss rené
Verfasst: 13.07.2004 13:31
von Dirk
Aye Rene,
das ist doch mal ein Wort!
Und bitte daran denken: Beim Bestellen ausdrücklich nach einer schriftlichen Kopie der ABE verlangen. Dank EU ist die EG-ABE nämlich inzwischen nur noch als Nummer mit Symbol im Topf eingestanzt. Versuche mal, das zu scannen...
Hatte genau diese Problem mit einem Sebring. Aber zum Eintragen in die Papiere wollte der TÜV die schriftliche ABE. Und dann ging die Rennerei los.
Liebe Grüße,
Dirk
Verfasst: 13.07.2004 13:57
von Ingo
Jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazu geben
ich glaube nicht, daß die Firma Götz überhaupt irgendetwas Schriftliches zu diesem Auspuff hat - das braucht sie nämlich auch gar nicht:
Nach den im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.
Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.
Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.
...nachzulesen beim KBA

Verfasst: 13.07.2004 17:00
von Dirk
Genau darum geht es ja. Klar brauchst du den schriftlichen Kram nicht mehr falls es eine EU-ABE ist. Für eine normale ABE brauchst du den schriftlichen Kram immer noch. Aber erkläre das mal einem unwilligen Vertreter des Gesetzes in Grün, der dir die Karre stilllegen will. O-Ton: 'Das ist nicht mein Problem, wenn wir das geprüft haben können Sie Ihr Fahrzeug wieder abholen.' Vielen Dank auch!
Also lasse ich meine Auspuffanlagen vom TÜV in die Papiere eintragen. Aber der will die schriftliche ABE sehen. Da stehen nämlich evtl. neue Geräuschwerte etc. mit drin.
Die schriftliche EU-ABE existiert auf jeden Fall immer, die Freigabe musste ja mal erteilt werden und die entsprechenden Stellen müssen ja nachschlagen können.
so long,
Dirk
Verfasst: 13.07.2004 17:57
von Xilef
Ist mir wurscht
Ich will auf jeden Fall bald möglichst Bilder sehen!
Verfasst: 13.07.2004 19:33
von Ingo
@Dirk
Sei mir bitte nicht böse, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Dir die Grünen ein Moped beschlagnahmen, um die Gültigkeit einer EG-Typgenehmigungsnummer zu prüfen - das wär ein Fest für jeden Rechtsanwalt
Mir wär das eigentlich auch zuwider, ein Zubehörteil eintragen zu lassen, wenn es 'ne E-Nr. hat!!!
OK, was soll's - ich drück' Dir trotzdem die Daumen, daß Du das Schriftstück bekommst

Verfasst: 13.07.2004 23:21
von Matthias
Ingo @ Jul 13 2004, 07:33 PM hat geschrieben:
Sei mir bitte nicht böse, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Dir die Grünen ein Moped beschlagnahmen, um die Gültigkeit einer EG-Typgenehmigungsnummer zu prüfen

Doch das gibt es, wenn das Teil zu laut ist.

Ob mit oder ohne Messung.
Hatte ich mal gelesen und der Fahrer haftet auch wenn er nichts verändert hat.
Verfasst: 14.07.2004 10:55
von René
so jungs!
jetzt macht ma die luft nich heißer als nötig
ich werd bei götz natürlich nach der abe fragen, da es wesentlich einfacher und unkomplizierter ist wenn man was schriftliches hat, auch wenn man rein rechtlich gesehen keine braucht (aber erkläre mal jemandem so etwas, der schon immer nach der Dewise [wird das so geschrieben?!] "Das war schon immer so und wird immer so sein, zumindest bei mir im Revier")
und selbst wenn Götz sie nicht hat (kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, bei meiner bremsscheibe (ebenfalls EG-ABE, wie der endtopf ) war auch eine abe dabei, OBWOHL auch eine ABE-Nummer auf der Scheibe "eingestanzt" worden ist), werde ich mich vorher drum kümmern die irgendwo auf zutreiben (hab auf spießrutenlauf nämlich auch kein bock
zur zeit hab ich nur nich ganz so viel zeit, da der endtopf verdient werden will
gruss rené