Re: tachoangleichung
Verfasst: 09.03.2018 09:24
Hier muss es nur nachvollziehbar und ordentlich sein. Beim Digitaltacho kann man dem Prüfer den eingestellten Radumfang anzeigen.
hatte ich auch gemacht - nur hat das meinen Prüfer nicht interessiert...es hat sich auf die gesetzlichen Toleranzen berufen und die Genauigkeit des kleinen Digi-Tachos angezweifelt.Beim Digitaltacho kann man dem Prüfer den eingestellten Radumfang anzeigen.
Wäre auch eine Möglichkeit. Gewechselt hab ich nach der Lenker-Nummer mit der TW eh.Ich würd mir einen anderen Prüfer suchen, irgendwann merkt der schon, dass der nichts mehr zu tun hat...